Streitwertfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jacare
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#1

22.08.2013, 15:08

Man hat mir eine Akte gegeben, damit ich darin abrechne... aber das ist so ein affiges Zeug, dass ich durchdrehen könnt...

Es ist ne Familiensache und es dreht sich alles um finanzielle Angelegenheiten - nur außergerichtlich -

der Mandant sagt: zahl die halbe Rechnung, ich will eine Nutzungsausfallentschädigung weil du noch in der Wohnung lebst, wir haben ein gemeinsames Fahrzeug, gibt mir den Schmuck, ich trag die Kindergartenkosten alleine, ich musste Hausnebenkosten zahlen usw blablabla .. damit ist die ganze Akte vollgestopft.

Dann wird ständig hin und her korrespondiert. Bis jetzt gibt es noch überhaupt keine Einigung und die einzelnen Beträge (bsp. der Schmuck / das Fahrzeug ...) kenn ich ja auch nicht.

Wie soll ich da einen Streitwert festsetzen @___@ hat jmd. eine Idee? Vielen Dank schon mal.
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Anahid
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#2

22.08.2013, 17:52

Schätzen. Wenn Du keinen Anhaltspunkt hast, dann bleibt nur schätzen. Beim Auto ist das ja, wenn Du zumindest weißt, was für ein Fahrzeug und wie alt, nicht ganz so problematisch. Beim Schmuck.....tja....kommt auf die Lebensverhältnisse an. Bei einer "Ottonormalverbraucher"-Ehe gehe ich nicht davon aus, dass das Schmuck im Schrank liegt von x Tausend Euro. Aber wenn die einen gehobeneren Lebensstandard haben, ist das durchaus möglich. Da würde ich doch dann einfach mal die 4.000 € § 23 RVG ansetzen, es sei denn, Dir ist bekannt, dass da Schmuck von erheblichem Wert liegt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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