Abrechnung WEG-Angelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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karibikblume
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#1

20.08.2013, 16:10

Wir haben eine WEG vor dem AG vertreten (als Beklagte), bez. Beschlussanfechtung. Insgesamt waren es 4 Eigentümer.
Es erging ein Urteil, die Beklagten wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

So, wir haben von der Rechtsschutz jedes Eigentümers Deckungszusage und nun soll ich die Angelegenheit abrechnen. Muss ich hierbei was beachten? Geht es nach Eigentumsanteilen, d. h. muss die dann selbst ausrechnen?
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Anahid
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#2

23.08.2013, 08:47

Normalerweise ganz normale Erhöhungsgebühr. Ich weiß ja nicht, gegen wen der Prozess geführt wurde. Aber wenn es z.B. gegen einen weiteren Miteigentümer geht, dann hättest Du ja das Problem, dass Du dann gar nicht auf 100 % Eurer Gebühren kommst, denn der Miteigentumsanteil des 5. könnte ja nicht abgerechnet werden. Ich würde ganz normale Erhöhungsgebühr abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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