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unklarer Gegenstandswert

Verfasst: 13.08.2013, 16:04
von mxwx
heute habe ich eine Sache auf den Tisch bekommen die mich etwas ratlos macht :oops: und bei der ihr mir vielleicht etwas auf die Sprünge helfen könnt - wäre jedenfalls sehr schön.

Ich soll eine Sache abrechnen zu der der Streitwert unklar ist. Was ist passiert ... Mandant erteilt Mandat. Die Gegenstandswertermittlung erweist sich als insgesamt etwas komplizierter. Während Mandant mit der Beibringung der notwendigen Informationen beschäftigt ist, wird Chef schonmal umfänglich, auch gegenüber der Gegenseite, tätig. Soweit alles "normal". Anschließend überlegt sich Mandant die Sache anders und kündigt das Mandat ohne abschließende bzw. mit teilweise sehr widersprüchlicher Angabe bzgl. des Gegenstandswertes. Wie geht ihr bei euch in solchen Fällen vor?

Danke und noch einen schönen Nachmittag

Re: unklarer Gegenstandswert

Verfasst: 13.08.2013, 20:31
von Randfichte72
Wo genau liegt das Problem der Ermittlung des Gegenstandswertes? Mir würde hier Regelstreitwert einfallen, aber das passt nicht so recht. Um was ging es denn genau?

Re: unklarer Gegenstandswert

Verfasst: 14.08.2013, 14:08
von gkutes
Anschließend überlegt sich Mandant die Sache anders und kündigt das Mandat ohne abschließende bzw. mit teilweise sehr widersprüchlicher Angabe bzgl. des Gegenstandswertes. Wie geht ihr bei euch in solchen Fällen vor?
ich nehme den höchstmöglichen Gegenstandswert an.

obwohl der Mdt sicher eh nicht zahlen wird...

Re: unklarer Gegenstandswert

Verfasst: 22.08.2013, 18:12
von mxwx
Danke für die bisherigen Antworten, war eine Weile krank - Sommergrippe, deshalb mein verzögertes reagieren. Mit dem Regelstreitwert wird Cheffe sicherlich nicht zufrieden werden, war etwas größeres. Der höchstmögliche Streitwert ist leider auch nicht genau ermittelbar. Ich hatte schonmal in Richtung $ 23 Abs. 3 RVG nachgedacht. Das Problem das ich sehe, das gibt ganz bestimmt unnötigenm Streit. Die Vermutung, dass letztlich nicht gezahlt wird ist auch nicht von der Hand zu weisen. Gibt es keine Möglichkeit vorher an die Informationen zu kommen um dann die Zahlungsklage wenigstens schön substantiert gewinne zu können?

Danke und noch einen schönen Resttag

Re: unklarer Gegenstandswert

Verfasst: 22.08.2013, 18:41
von Adora Belle
Was meinst Du mit §23 Abs.3? Der ist ganz schön lang.

Was willst Du denn von uns hören? Wir wissen doch noch weniger als Ihr, worum es im Mandat überhaupt ging. Es mag Fälle geben, bei denen man den Wert anderweitig rausbekommt, über Listen, Kataloge, Sachverständige, was weiß ich. Dazu kann man aber nichts sagen, solange man den Gegenstand überhaupt nicht kennt. Und letztlich hat ja auch nicht alles einen festen Wert, dann muss eben geschätzt werden.

Re: unklarer Gegenstandswert

Verfasst: 22.08.2013, 19:50
von Randfichte72
Du müsstest schon genauer sagen, um was es geht. Wenn Chef gegenüber der Gegenseite tätig war, ist 2300 angefallen, egal ob dann Zahlung erfolgte, Mandat gekündigt wurde oder sonst etwas.