Vergleichsberechnung Reisekosten/UBV bei Terminskumulierung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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einfachblossich
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#1

06.08.2013, 10:35

Folgendes Problem:

Unser Mandant hatte einen Rechtsstreit mit einer größeren Firma, dazu fand ein Gerichtstermin statt. Chef hat am Aushang gesehen, dass diese größere Firma an diesem Nachmittag insgesamt 6 Termine im halb-Stunden-Abstand in diesem Saal hat und freundlicherweise ein Foto des Aushangs gemacht.

Im Kostenfestsetzungsverfahren habe ich nun eingewandt, dass die Kosten des Unterbevollmächtigten nicht an den vollen fiktiven Reisekosten zu bemessen sind, sondern lediglich an 1/6 der fiktiven Reisekosten, weil der Prozessbevollmächtigte, wenn er selbst angereist wäre, ja auch nur einmal die Reisekosten gehabt hätte und dann durch die 6 Verhandlungen hätte teilen müssen.

Darauf hat nun die Gegenseite geschrieben, dass man ja nie absehen kann, wie viele Termine es noch in der Sache gibt und deswegen würde immer ein Unterbevollmächtigter beauftragt und man müsse sich deswegen nicht auf sowas verweisen lassen.

Grundsätzlich kann das schon sein, dass es zu weiteren Terminen kommt (die dann wahrscheinlich eh wieder mit anderen Angelegenheiten dieser Firma kumuliert würden). Genauso gut kanns aber auch im ersten Termin erledigt werden (wie in unserer Sache der Fall).

Hat da jemand Erfahrungen mit? Wie wird sowas von den Rechtspflegern gesehen?
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Oscar Wilde
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#2

07.08.2013, 17:16

Ich würd mich freuen, wenn da jemand nen Tipp hätte. Wenn die Gegenseite Recht hat mit ihrem Standpunkt, würd ich das einfach so stehen lassen und schauen wie der Rechtspfleger entscheidet. Aber wenn doch noch jemand eine Idee hat, würd ich gern nochmal was schreiben.
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#3

08.08.2013, 08:52

Ganz ehrlich seh ich da wenig Chancen. Wenn die weit weg sind, müssen die einen TV beauftragen. Wären denn die Fahrtkosten durch 6 geteilt extrem günstiger als der UBV? Hast Du das mal durchgerechnet?
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#4

08.08.2013, 10:11

Es wären ungefähr 100€ gespart worden (~320€ statt ~420€), also ca. 1/4 der Kosten gespart.
Aber deswegen frag ich ja. Ich will ja auch keinen sinnlosen Buhei veranstalten, wenns eh keinen Blumentopf zu gewinnen gibt.
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#5

08.08.2013, 10:26

Ich denke auch, dass das nix wird. Könnte mir höchstens als extremen Ausnahmefall vorstellen, dass die Firma sooo viele Verfahren laufen hat, dass immer mehrere Termine an einem Tag stattfinden, und die Richter sich auch entsprechend einrichten. Andererseits weiß man auch dann nicht, ob es 2, 6 oder 11 Verfahren werden. Das kann sich ja auch immer noch kurzfristig ändern. Wo will man da die Grenze ziehen? Deshalb bleibt für eine Vergleichsberechnung gar nichts anderes, als von den vollen Kosten der Anreise auszugehen.
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#6

08.08.2013, 10:52

okay, danke.
Dann lass ich den Schriftsatz der Gegenseite einfach unkommentiert und lass mich überraschen, was der Rechtspfleger draus macht.
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