Nebenkostenabrechnung prüfen (Gegenstandswert)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
lisa1902
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#1

29.07.2013, 16:48

Hallo Leute, habe mal eine Frage, welche Gebühr berechnet ihr, wenn euer Chef die NK-Abrechnung prüft aber ansonsten nichts weiter unternimmt. Höchstens noch ein Telefonat mit dem Mdt.

Eine Beratungsgebühr oder eine 1,3 GG nach den Positionen, die in die Abrechnung eingestellt wurden?
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#2

29.07.2013, 18:28

Ich würde hier als Wert den Betrag der Nebenkostenabrechnung ansetzen, nachdem diese ja komplett von euch geprüft wurde und dann eine 1,3 Geschäftsgebühr verlangen.
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#3

29.07.2013, 19:36

Ich halte den Vorschlag von Sonnenkind auch für richtig, aber die Rechtsprechung nimmt immer wieder mal an, dass nur der Nachzahlungsbetrag als Gegenstandswert anzusetzen sei.

Ich kann daher nur empfehlen, NK-Abrechnungen nie ohne Vergütungsvereinbarung zu prüfen (Gegenstandswert festschreiben oder Zeithonorar vereinbaren).
lisa1902
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#4

30.07.2013, 08:17

ok super danke
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#5

30.07.2013, 09:11

Kurze Nachfrage: Wenn keine Tätigkeit nach außen war, wo seht ihr denn den Anfall der GG? Ich würde eher Beratung abrechnen.
Grüße - sansibar
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#6

31.07.2013, 10:10

Chef hat sich für die Beratungsgebühr entschieden, da keine Tätigkeit nach außen erfolgt ist.
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#7

29.08.2013, 13:45

Ich habe auch eine Frage dazu und hänge die jetzt einfach mal hier dran :lol:

Wir vertreten die Vermieter. Diese haben die NK-Abrechnung bereits dem Mieter übersandt, der nicht zahlen will. Sodann haben wir die Unterlagen bekommen, habe die NK-Abrechnung geprüft und die Nachzahlung vom Mieter gefordert.

Kann ich jetzt für die Überprüfung der NK-Abrechnung den Gesamtbetrag zzgl. den Nachzahlungsbetrag für die Aufforderung für meinen Gegenstandswert nehmen?
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#8

29.08.2013, 13:47

Wurdet Ihr denn mit der Überprüfung beauftragt oder habt Ihr die einfach gemacht? Also meine Vermieter beauftragen mich, den Betrag reinzuholen, aber nicht, die NK-Abrechnung zu prüfen, wenn die Gegenseite die gar nicht bemängelt.
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#9

29.08.2013, 13:47

Nee wir wurden schon damit beauftragt diese auch zu überprüfen.
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#10

29.08.2013, 13:52

Dann kannst Du gegenüber dem Mandanten für die Gebühren beide Werte zusammenrechnen.
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