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Keine Verfahrensgebühr für zweiten Anwalt?

Verfasst: 29.07.2013, 13:55
von tippi83
Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
wir wurden von Kollegen beauftragt, seine Mandantin, da diese nun volljährig ist, zu vertreten.
Er hatte zuvor die Geschwister in einer Unterhaltssache vertreten, nach Vollährigkeit kann er die
Älteste natürlich nicht mehr vertreten. Zuvor hatte er Klage auf Unterhalt eingereicht, dann kamen wir
ins Boot. Wir haben PKH erhalten.
Nun will das Ag bei der PKH-Abrechnung uns nicht die Verfahrensgebühr festsetzen, da diese wohl
schon durch den ersten Anwalt verdient wurde. Lediglich die Termins- und Einigungsgebühr können wir ansetzen
. Ist dies so richtig?

Wir haben uns gegenüber AG angezeigt als PBV usw.

Wie seht ihr die Sache?
Danke

Re: Keine Verfahrensgebühr für zweiten Anwalt?

Verfasst: 29.07.2013, 13:58
von Liesel
Die durch einen Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten werden i.d.R. bei PKH/VKH von der Staatskasse nicht getragen. Dies müßte sich allerdings auch aus dem Bewilligungs-/Beiordnungsbeschluß ergeben.

Re: Keine Verfahrensgebühr für zweiten Anwalt?

Verfasst: 29.07.2013, 14:03
von Giesi085
Hatte auch mal so einen Fall und uns wurde auch mit der Argumentation von Liesel begründet, dass Mehrkosten nicht von der Staatskasse zu tragen sind.

Wie beim RA-Wechsel, wenn RS gewährt wurde.

Re: Keine Verfahrensgebühr für zweiten Anwalt?

Verfasst: 29.07.2013, 14:09
von Adora Belle
Hier könnte der Wechsel allerdings notwendig gewesen sein.

Außerdem ist bei PKH/VKH zuallererst auf den Beiordnungsbeschluss abzustellen. Wenn darin keine Einschränkung erfolgt ist, kann bei der Festsetzung nicht gekürzt werden.