Keine Verfahrensgebühr für zweiten Anwalt?
Verfasst: 29.07.2013, 13:55
Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
wir wurden von Kollegen beauftragt, seine Mandantin, da diese nun volljährig ist, zu vertreten.
Er hatte zuvor die Geschwister in einer Unterhaltssache vertreten, nach Vollährigkeit kann er die
Älteste natürlich nicht mehr vertreten. Zuvor hatte er Klage auf Unterhalt eingereicht, dann kamen wir
ins Boot. Wir haben PKH erhalten.
Nun will das Ag bei der PKH-Abrechnung uns nicht die Verfahrensgebühr festsetzen, da diese wohl
schon durch den ersten Anwalt verdient wurde. Lediglich die Termins- und Einigungsgebühr können wir ansetzen
. Ist dies so richtig?
Wir haben uns gegenüber AG angezeigt als PBV usw.
Wie seht ihr die Sache?
Danke
wir wurden von Kollegen beauftragt, seine Mandantin, da diese nun volljährig ist, zu vertreten.
Er hatte zuvor die Geschwister in einer Unterhaltssache vertreten, nach Vollährigkeit kann er die
Älteste natürlich nicht mehr vertreten. Zuvor hatte er Klage auf Unterhalt eingereicht, dann kamen wir
ins Boot. Wir haben PKH erhalten.
Nun will das Ag bei der PKH-Abrechnung uns nicht die Verfahrensgebühr festsetzen, da diese wohl
schon durch den ersten Anwalt verdient wurde. Lediglich die Termins- und Einigungsgebühr können wir ansetzen
. Ist dies so richtig?
Wir haben uns gegenüber AG angezeigt als PBV usw.
Wie seht ihr die Sache?
Danke