Abrechnung Mdt. mit Unterbevollmächtigten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
manida1982
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#11

26.07.2013, 09:37

Also rechne ich so ab:

1,3 VG
0,65 VG
1,2 TG
2x PT
Gebührenteilung
+ Mwst
Summe
abzgl. Zahlung v. Mdt. an uns
= Guthaben zu unseren Gunsten

Zahlung KFB geht komplett an mdt?
manida1982
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#12

26.07.2013, 09:40

Was schreib ich dem UBV denn dann?

Nach Abschluss der Angelegenheit übermitteln wir die Endabrechnung mit der Bitte um Zahlung...

Mehr nicht erklären, warum diese dann an uns noch auskehren müssen? Verstehe aber nicht warum UBV an uns jetzt noch zahlen muss, eigentlich haben wir ja intern schon abgerechnet und wurde gezahlt.?
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Adora Belle
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#13

26.07.2013, 09:40

Genau, der UBV hat auch :2 gerechnet.

Ihr habt 1,3 erhalten; der UBV hat 1,575 erhalten (3,15:2). Euch fehlen noch 0,275. Die zieht Ihr von der Zahlung der Gegenseite ab, den Rest bekommt der Mandant.
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#14

26.07.2013, 09:43

manida1982 hat geschrieben:Was schreib ich dem UBV denn dann?

Nach Abschluss der Angelegenheit übermitteln wir die Endabrechnung mit der Bitte um Zahlung...

Mehr nicht erklären, warum diese dann an uns noch auskehren müssen? Verstehe aber nicht warum UBV an uns jetzt noch zahlen muss, eigentlich haben wir ja intern schon abgerechnet und wurde gezahlt.?
Der UBV bekommt nichts mehr. Der hat ja schon alles bekommen.
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#15

26.07.2013, 09:59

Wenn Ihr Gebührenteilung vereinbart habt, dann heißt das, dass alle Gebühren hälftig geteilt werden, also die bei Euch und die bei dem UBV angefallenen Gebühren.

Der Mandant hat sämtliche Gebühren bezahlt nach Deinem Vortrag; der muss also nix mehr zahlen.

Aber der UBV hat den höheren Gebührenanteil kassiert (0,65 + 1,2), während Ihr ja nur die VG (1,3) erhalten habt. Also hat der UBV 1,85 Gebühren und Ihr nur 1,3. Unterschied 0,55 - genau wie Adora Belle das geschrieben hat.

Du musst jetzt also eine Rechnung an den UBV, wie von Dir unter #11 angegeben, machen und schreibst ihm einfach: Entsprechend der getroffenen Gebührenvereinbarung erlauben wir uns, beiliegend unsere Kostenrechnung mit der Bitte um Ausgleich zu übersenden.

Da der Mandant bereits alles gezahlt hat, bekommt er selbstverständlich die kompletten Gebühren, die der Gegner auf den KFB gezahlt hat, erstattet. Den fehlenden Teil Eurer Gebühren kannst Du nicht davon abziehen, denn das ist eine Sache zwischen Euch und dem UBV; damit hat der Mandant rein gar nix mehr zu tun. Der hat seine Kostenschuld voll erfüllt.
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#16

26.07.2013, 10:04

Anahid hat geschrieben: Aber der UBV hat den höheren Gebührenanteil kassiert (0,65 + 1,2), während Ihr ja nur die VG (1,3) erhalten habt. Also hat der UBV 1,85 Gebühren und Ihr nur 1,3. Unterschied 0,55 - genau wie Adora Belle das geschrieben hat.
Der UBV hat, so wie die THemenstarterin gschrieben hat, nicht 0,65 +1,2 erhalten, sondern Gebühren gemäß interner Abrechnung
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#17

26.07.2013, 10:07

Nein, das hab ich so nicht geschrieben, und das wurde auch anders mitgeteilt.

Sie schreibt doch, der UBV hat (1,3+1,2+0,65):2 abgerechnet, also seinen Anteil von 1,575. Der kriegt nix mehr und muss auch nix zurückzahlen.
Der Mandant hat diese 1,575 gezahlt, und 1,3 an den HBV, zusammen 2,875.
Zum gesamten Gebührenanfall von 3,15 fehlen jetzt noch 0,275. Die behält der HBV von der Gegner-Zahlung ein, er bekommt ja auch 1,575 und hat erst 1,3 erhalten. Den Rest bekommt der Mandant zurück.
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#18

26.07.2013, 10:09

Adora Belle hat geschrieben:Nein, das hab ich so nicht geschrieben, und das wurde auch anders mitgeteilt.

Sie schreibt doch, der UBV hat (1,3+1,2+0,65):2 abgerechnet, also seinen Anteil von 1,575. Der kriegt nix mehr und muss auch nix zurückzahlen.
Der Mandant hat diese 1,575 gezahlt, und 1,3 an den HBV, zusammen 2,875.
Zum gesamten Gebührenanfall von 3,15 fehlen jetzt noch 0,275. Die behält der HBV von der Gegner-Zahlung ein, er bekommt ja auch 1,575 und hat erst 1,3 erhalten. Den Rest bekommt der Mandant zurück.
so sehe ich das auch
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#19

26.07.2013, 10:19

also ich habe die RG an Mdt. jetzt so verfasst:

GW: 3.539,21

1,3 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3100 € 318,50
0,65 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3401 € 159,25
1,2 Terminsgebühr, VV-Nr. 3104 € 294,00
PT-Pauschale, VV-Nr. 7002 € 40,00
Zwischensumme € 811,75
Mehrwertsteuer, 19 %, VV-Nr. 7008 € 154,23

Summe € 965,98

abzüglich Zahlung vom
14.02.2012 auf RG vom 08.02.12 ./. € 402,82
05.06.13 von Gegner auf KFB ./. € 975,01

Guthaben € 411,85 für Mandant


UBV hat folgendes erhalten:

GW: 3.539,21

1,3 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3100 € 318,50
0,65 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3401 € 159,25
1,2 Terminsgebühr, VV-Nr. 3104 € 294,00
PT-Pauschale, VV-Nr. 7002 € 40,00
Zwischensumme € 811,75
Gebührenteilung -405,88
Zwischensumme € 405,87
Mehrwertsteuer, 19 %, VV-Nr. 7008 € 77,12

Gesamt € 482,99 diesen BEtrag hat Mandant bereits direkt an UBV gezahlt, daher bekommt er nichts mehr....


RICHTIG?
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#20

26.07.2013, 10:29

Also wenn ich jetzt nicht ganz auf dem SChlauch stehe, dann müsstest Du bei der Abrechnung mit dem Mandanten auch die Zahlung des Mandanten an den UBV in Abzug bringen.
Du kannst ja nicht alle Gebühren abrechnen, aber nicht alle Zahlungen berücksichtigen. Mandant müsste quasi seine Zahlungen komplett zzgl. Zinsen zurück erhalten, abzüglich dem Teil an Gebühren, was Euch noch gefehlt hat.
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