Hallo,
ich habe leider noch nie eine Endabrechnung erstellt, wo wir auch einen UBV beteiligt hatten. Daher hoffe ich hier auf Hilfe.
1) Wir hatten mit UBV Gebührenteilung vereinbart und Mdt. hat auch die Rechnung vom UBV direkt an diesen bezahlt. (Interne Rechnung).
2) Gegenüber Mdt. hatten wir bereits eine 1,3 VG abgerechnet, welche auch bezahlt wurde.
3) Dann haben wir KFB erwirkt über unsere Gebühren (1,3 VG) nebst RG vom UBV (0,65 VG+1,2TG). Diese wurden wie beantragt festgesetzt und auch von der Gegenseite an uns gezahlt.
Jetzt stehe ich ein wenig auf dem Schlauch, da ich nicht genau weiß, wie ich gegenüber Mdt. abrechnen muss....
Rechne ich
1,3 VG
1,2 TG
PT+Mwst
abzgl. Zahlung Mdt. vom ...
abzgl. Zahlung Gegner auf KfB
Danke vorab...
Abrechnung Mdt. mit Unterbevollmächtigten
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Du musst mit dem Mandanten so abrechnen, wie im KfB
Eure Gebühren
+ Gebühren UBV
- Zahlung Mandant
- Zahlung Gegner
= Guthaben für Mandant
Eure Gebühren
+ Gebühren UBV
- Zahlung Mandant
- Zahlung Gegner
= Guthaben für Mandant
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Dein Mandant muss, wenn er die Rechnung an den UBV schon gezahlt hat, an Euch nur eine 1,3 VG + PTA + MwSt zahlen, was er ja auch schon gemacht hat.
Du musst praktisch mit dem UBV abrechnen. Alle Gebühren zusammenrechnen (1,3 VG + 0,65 VG + 1,2 VG, 2 x PTA) : 2 + MwSt abzgl. was Ihr bereits durch den Mandanten erhalten habt. Den Rest muss dann der UBV an Euch erstatten.
Die auf den KFB gezahlten Beträge sind an den Mandanten zu erstatten.
Du musst praktisch mit dem UBV abrechnen. Alle Gebühren zusammenrechnen (1,3 VG + 0,65 VG + 1,2 VG, 2 x PTA) : 2 + MwSt abzgl. was Ihr bereits durch den Mandanten erhalten habt. Den Rest muss dann der UBV an Euch erstatten.
Die auf den KFB gezahlten Beträge sind an den Mandanten zu erstatten.
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OK, super!
DANKE
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Und dann kriegt der UBV noch eine interne Abrechnung für die Gebührenteilung, denn er muss euch ja von seinen 1,85 noch etwas abgeben.
Grüße - sansibar
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Die interne Abrechnung an UBV hatten wir ja bereits gemacht, welche Mdt. dann direkt an UBV bezahlt hat.....
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Aber sie hat doch geschrieben, dass vom UBV nur die interne Rechnung (dann ja wohl nur die Hälfte der Gebühren) bezahlt wurden. Müsste dann nicht erst alles in Rechnung gestellt werden? Abzüglich auch die Zahlung des Mandanten an den UBV?
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Also UBV hat abgerechnet (intern): 1,3 VG + 0,65 VG + 1,2 TG + 2x PT, durch 2, + Mwst.
Diese RG wurde von Mdt. direkt an UBV gezahlt.
Dachte dass UBV jetzt raus ist und ich nur noch über Mdt. abrechnen muss ????
Diese RG wurde von Mdt. direkt an UBV gezahlt.
Dachte dass UBV jetzt raus ist und ich nur noch über Mdt. abrechnen muss ????
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Das sieht doch so aus, als hätte der UBV alle Gebühren, nämlich eure (1,3) und seine (1,8) abgerechnet und vereinnahmt. Dann könnt ihr gar nix mehr bei Mdt. abrechnen, sondern müsst euch die Hälfte aller Gebühren vom UBV holen. Also wie Anahid #3
Grüße - sansibar
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Aber sie hat doch die interne Abrechnung (also schon geteilt durch 2) des UBV an den Mandanten geschickt, was dieser auch bezahlt hat.sansibar hat geschrieben:Das sieht doch so aus, als hätte der UBV alle Gebühren, nämlich eure (1,3) und seine (1,8) abgerechnet und vereinnahmt. Dann könnt ihr gar nix mehr bei Mdt. abrechnen, sondern müsst euch die Hälfte aller Gebühren vom UBV holen. Also wie Anahid #3