Seite 1 von 2

selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 19.06.2013, 14:50
von DH11
Halloo Leute !

Wie o. a. geht es um das selbständige Beweisverfahren. Wir waren die Antragsgegner. Da is ein Beschluss ergangen:
Dem Antragsteller wurde gem. § 494a Abs. 2 ZPO zur Klageerhebung eine Frist gesetzt. Er hat die Frist verstreichen lassen.
Daraufhin wurde entschieden, dass der Antragssteller die dem Antragsgegne entstandenen Kosten zu tragen hat.

Ich muss hier einen Kostenfestsetzungsantrag fertig machen...aber wie?? Verfahrensgebühr (3100 RVG) ist ja klar, aber wird auch eine Terminsgebühr genommen??

:thx :thx :thx im Voraus

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 19.06.2013, 15:51
von DH11
Kann mir keiner helfen ?? :cry: :cry:

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 19.06.2013, 15:54
von sansibar
Naja, wenn ein Termin/Ortstermin stattgefunden hat und dein Chef den wahrgenommen hat, ist eine Terminsgebühr entstanden.

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 13:26
von 148
die Verfahrensgebühr wird ja auf das spätere Verfahren angerechnet ... was heißt das für mich bei der Abrechnung? Wir haben hier zwei Akten, eine für das selbst. Beweisverfahren (die ist aus 2011) und dann die Akte für die Hauptsache (2013). Muss ich die komplette Verfaahrensgebühr anrechnen?

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 13:33
von gkutes
die VG wird in der Höhe des SW angerechnet, die ins streitige Verfahren übergegangen ist.

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 14:10
von sansibar
Aber du hast doch geschrieben, dass der Gegner die Klagefrist verstreichen ließ?????

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 14:53
von 148
sorry .. das was anderes :) hab ich jetzt so eingeworfen :wink:

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 15:05
von 148
ich hab den SW im selbst. Beweisverfahren in Höhe von 30.000 EUR
im Hauptverfahren ledigich einen SW von 8.376,22 EUR

fällt dann im Hauptverfahren die Verf. Gebühr komplett weg? oder wie ist das gemeint mit anrechnen?

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 15:42
von sansibar
Du musst den Teil anrechnen, der vom Beweisverfahren in das streitige Verfahren übergegangen ist.

Re: selbstständiges Beweisverfahren

Verfasst: 23.07.2013, 15:57
von 148
also die Verfahrensgebühr aus 8.376,22 EUR? das wäre dann die komplette Anrechung der Verfahrensgebühr :shock:

oder?