Streitwert = verschiedene Zeiträume, wie Abrechnen?
Verfasst: 12.06.2013, 18:17
Hallo Ihr Lieben,
es ist nach 18 Uhr und mein Gehirn ist schon im Feierabendmodus - ich steh grad völlig auf dem Schlauch, vielleicht könnt Ihr mir helfen?! Hier mein Problem:
Frage 1:
Wir haben für unseren Mdt. Klage wg. BK-Nachzahlung u. a. i. H. v. insgesamt 1.529,14 € (Klageantrag 1: 1.100,85 € / Klageantrag 2: 428,29 €) eingereicht. Später wurde die Summe durch uns im Klageantrag zu 1: von 1.100,58 € auf 1.510,87 € korrigiert und nochmal später von 1.510,87 € auf 1.348,23 €. Sodann wurde im mündl. Verhandlungstermin der Streitwert vom Gericht wie Folgt bestimmt:
bis 01.07.2012: 1.529,14 €
ab 02.07.2012-27.01.2013: 1.510,87 €
seit 28.01.2013: 1.348,23 €
Den Beschluss bzgl. des Streitwertes haben wir so belassen. Gehe ich richtig in der Annahme, unsere RA-Gebühren aus einem Streitwert von 1.529,14 € abzurechnen, heißt:
1,3 VerfG (3100 VV RVG) aus 1.529,14 €
1,2 TermG (3104 VV RVG) aus 1.529,14 €
PTP, UST
Oder muss die Rechnung anders lauten???
Frage 2:
Wir haben insoweit mit der Klage obsiegt. Unser Mdt. wurde nun verurteilt, 1/10 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, die Gegenseite 9/10. Nun hat die Gegenseite aber PKH über einen Betrag von 1.100,85 € bewilligt erhalten. Da ich bisher keinerlei Erfahrungen mit PKH-Abrechnung gemacht habe - wie könnte der Kostenausgleichsantrag der Gegenseite nun aussehen, bei dem Streitwert wie oben angegeben?? Genauso wie unsere Abrechnung, da § 49 RVG ja erst ab einem Streitwert ab 3.500,00 € losgeht oder anders?
Bitte bitte helft mir!
es ist nach 18 Uhr und mein Gehirn ist schon im Feierabendmodus - ich steh grad völlig auf dem Schlauch, vielleicht könnt Ihr mir helfen?! Hier mein Problem:
Frage 1:
Wir haben für unseren Mdt. Klage wg. BK-Nachzahlung u. a. i. H. v. insgesamt 1.529,14 € (Klageantrag 1: 1.100,85 € / Klageantrag 2: 428,29 €) eingereicht. Später wurde die Summe durch uns im Klageantrag zu 1: von 1.100,58 € auf 1.510,87 € korrigiert und nochmal später von 1.510,87 € auf 1.348,23 €. Sodann wurde im mündl. Verhandlungstermin der Streitwert vom Gericht wie Folgt bestimmt:
bis 01.07.2012: 1.529,14 €
ab 02.07.2012-27.01.2013: 1.510,87 €
seit 28.01.2013: 1.348,23 €
Den Beschluss bzgl. des Streitwertes haben wir so belassen. Gehe ich richtig in der Annahme, unsere RA-Gebühren aus einem Streitwert von 1.529,14 € abzurechnen, heißt:
1,3 VerfG (3100 VV RVG) aus 1.529,14 €
1,2 TermG (3104 VV RVG) aus 1.529,14 €
PTP, UST
Oder muss die Rechnung anders lauten???
Frage 2:
Wir haben insoweit mit der Klage obsiegt. Unser Mdt. wurde nun verurteilt, 1/10 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, die Gegenseite 9/10. Nun hat die Gegenseite aber PKH über einen Betrag von 1.100,85 € bewilligt erhalten. Da ich bisher keinerlei Erfahrungen mit PKH-Abrechnung gemacht habe - wie könnte der Kostenausgleichsantrag der Gegenseite nun aussehen, bei dem Streitwert wie oben angegeben?? Genauso wie unsere Abrechnung, da § 49 RVG ja erst ab einem Streitwert ab 3.500,00 € losgeht oder anders?
Bitte bitte helft mir!