PKH nur für Vergleich bewilligt, abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

07.06.2013, 15:45

Hallo,

es fand im VKH-Verfahren ein GT statt, wo erörtert wurde und letztenendes ein Vergleich geschlossen wurde. VKH-Beschluss lautet: ... wird Verfahrenskostenhilfe für den im VKH-Verfahren abgeschlossenen Vergleich bewilligt.....

SW ist 3500 €.....

Ach außergerichtlich waren wir auch noch tätig...

Ich würde jetzt mit der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr + Mwst abrechnen (Auslagen hier auch mit rein??)
und mit dem Mandanten

die 1,3 GG + 1,0 VG + 1,2 TG + (Auslagen, falls nicht schon bei Staatskasse mit drin) + Mwst.

Denk ich da richtig????

Lg Tine
sansibar
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#2

07.06.2013, 17:05

Du hast die 3335 VG für VKH-Verfahren vergessen, die müsste noch einer von beiden zahlen.
Nach der Gesetzesänderung wird das verbessert, so dass man im VKH-Prüfungsverfahren volle VKH bekommen wird, aber im Moment ists noch total blöd für die Mandanten. Wir teilen dem Gericht immer mit, dass wir nicht zum Termin kommen, wenn nicht vorher die VKH-Bewilligung da ist.
Grüße - sansibar
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tine001
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#3

07.06.2013, 17:09

aber die hab ich doch bei meiner abrechnung an den mandanten mit dabei, also die 1,0 vg
Bürohexe
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#4

13.07.2016, 11:54

Hallo,

ich mache auch gerade so eine Abrechnung und frage mich - wie schon tine001 - wer denn die Post- und Telekommunikations-Entgelte trägt? Kann ich die zusammen mit der Einigungsgebühr über PKH abrechnen oder muss das der Mandant zahlen?
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#5

13.07.2016, 13:40

:schieb
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#6

13.07.2016, 14:00

Vor der Einigungsgebühr sind schon Gebühren entstanden (VG + TG), die die volle AP ausgelöst haben. Daher kann diese nicht über die LK mit abgerechnet werden.
~ Grüßle ~
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#7

13.07.2016, 14:05

:kopfkratz Stimmt, vielen Dank!
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