Gegenstandswert bei Kündigung eines Vertrag, Vermögensaufbau

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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DieFreundlichenTippsen
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#1

22.05.2013, 10:51

Hey,
könnt ihr mir sagen, welche Gegenstandswert ich zugrunde legen kann, wenn es darum geht, dass unsere Mdt. einen Vertrag für eine Vermögensaufbau gekündigt hat und wir uns dafür eingesetzt haben, dass dies durchgeht und unsere Mandantin eingezahlte Beträge zurückerstattet haben möchte?
1.140,00 € hatte unsere Mandantin bereits eingezahlt. Nehme ich das als Gegenstandswert?

danke!!!
Erniemaus
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#2

22.05.2013, 11:09

Hallo,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass dies der anzusetzende Streitwert ist, weil es der Wert ist, um den sich "gestritten" wurde. Wüsste auch keine Vorschrift die einen anderen Streitwert vorschreibt
DieFreundlichenTippsen
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#3

22.05.2013, 11:22

ok, danke :)
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