Hallo,
ich soll einen zivilen Rechtsstreit abrechnen. In der Sache wurde aber eine Akte der StA kopiert (1478 Seiten) weil gegen den Gegner auch ein Strafverfahren anhänig ist und wir darauf Bezug genommen haben.
Frage: Kann ich die Kopierkosten im KFA geltend machen oder muss der Gegner die nicht zahlen? LG
Kopierkosten Akte StA bei Zivilrechtsstreit
- LuzZi
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Kannste, solltest natürlich dann begründen, warum diese Kopien notwendig waren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Adora Belle
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Die Kopien müssen natürlich auch notwendig gewesen sein. Wenn das die gesamte Akte ist, dann könnte die Erstattungsfähigkeit aller Kopien daran scheitern.