Hallo ihr Lieben,
hoffe, ihr hattet ein schönes Pfingsten!!?
Hier mein Anliegen:
In einer arbeitsrechtlichen Sache wurde ein Rechtsstreit geführt und Vergleich geschlossen, welcher lautet:
1. Arbeitsverhältnis endet zum 28.02.13,
2. Beklagte zahlt für die Monate Dezember 2012 bis Februar 2013 offenstehende Vergütung in Höhe von insgesamt 495,00 € brutto (Arbeitsverhältnis war auf geringfügiger Basis),
3. Arbeitszeugnis wird erstellt,
...
7. Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Hinsichtlich Punkt 7. würde ich ja eigentlich beantragen, die Gerichtskosten gegeneinander aufzuheben, haben aber keine GK eingezahlt.
Eine Streitwertfestsetzung ist nicht erfolgt, PKH ist nicht vorhanden und auch eine RSV gibt es nicht.
Ich würde daher gegenüber der Mdtin abrechnen aus einem Wert von 495,00 €! Weil ich Punkt 2. so verstehe, dass sie für diese drei Monate insgesamt nur 495,00 € erhalten hat.
Als Gebühren würde ich dann die
1,3 VerfGeb (waren nicht vorgerichtlicht tätig)
1,2 TerminsGeb
1,0 Einigungsgebühr
Auslagen + MwSt.
in Ansatz bringen.
Ist meine Denkweise so richtig?
Ich Danke für eure Hilfe!
Abrechnung Arbeitsrecht - ggü Mdtin???
- elise98de
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Was ist mit dem Streitwert zu Ziffer 1.? Ich würde an Deiner Stelle Streitwertfestsetzung beantragen, wenn aus dem Protokoll nichts hervorgeht. Offenbar wurden auch noch andere Sachen mit verglichen, die sich im Streitwert wiederspiegeln dürften. Gebühren sind ansonsten richtig. Eventuelle wegen Fahrtkosten & Abwesenheitsgeld noch nachdenken.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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- Birne
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Die Anträge lauten wie folgt:
1. Beklagte wird verurteilt, an Klägerin 495€ brutto nebst Zinsen zu zahlen aus 165,00€ seit 02.01.13, aus 165,00€ seit 02.02.13 und aus 165,00€ seit 02.03.13.
2. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Vergleich lautet:
1. Parteien sind sich darüber einig, dass AV zum 28.02.13 endet.
2. Die Beklagte zahlt die offenstehende Vergütung von 495,00 € für Dezember 2012 bis Februar 2013.
3. Die Beklagte erteilt der Klägerin ein wohlwollendes Zeugnis auf Vorschlagsrecht der Klägerin hin.
4. Parteien sind sich einig, dass etwaige Urlaubsansprüche der Klägerin vollständig in Natur eingebracht sind.
5. Der Rechtsstreit ist erledigt.
6. Mit Erfüllung des Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.
7. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Habe den Akteninhalt nochmal durchgeschaut und eine Streitwertfestsetzung ist nicht erfolgt.
1. Beklagte wird verurteilt, an Klägerin 495€ brutto nebst Zinsen zu zahlen aus 165,00€ seit 02.01.13, aus 165,00€ seit 02.02.13 und aus 165,00€ seit 02.03.13.
2. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Vergleich lautet:
1. Parteien sind sich darüber einig, dass AV zum 28.02.13 endet.
2. Die Beklagte zahlt die offenstehende Vergütung von 495,00 € für Dezember 2012 bis Februar 2013.
3. Die Beklagte erteilt der Klägerin ein wohlwollendes Zeugnis auf Vorschlagsrecht der Klägerin hin.
4. Parteien sind sich einig, dass etwaige Urlaubsansprüche der Klägerin vollständig in Natur eingebracht sind.
5. Der Rechtsstreit ist erledigt.
6. Mit Erfüllung des Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.
7. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Habe den Akteninhalt nochmal durchgeschaut und eine Streitwertfestsetzung ist nicht erfolgt.
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.
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Ich kenne es so, dass bei Zeugniserteilung, wo Streit über den Inhalt besteht, ein zusätzliches Brutto-Monatsgehält anfällt.
Bei Zeugniserteilung ohne Streit über den Inhalt (z.B. so wie hier der Fall, wenn Zeugniserteilung in den Vergleich mit aufgenommen wird): zusätzlicher Streitwert 250,00 Euro.
Du bist natürlich auf der sicheren Seite, wenn du Streitwertfestsetzung beantragst.
Bei Zeugniserteilung ohne Streit über den Inhalt (z.B. so wie hier der Fall, wenn Zeugniserteilung in den Vergleich mit aufgenommen wird): zusätzlicher Streitwert 250,00 Euro.
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Ich habe hier z.B. eine Absichtserklärung über den Streitwert im Arbeitsrecht. Hier wurde auch ein Vergleich geschlossen. Für die Kündigung wurden 3 Monatseinkommen und für den Vergleichsmehrwert (hier Zeugnis) noch ein zusätzliches Monatseinkommen hinzugerechnet.
Daher einfach beim Gericht die Streitwertfestsetzung beantragen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Daher einfach beim Gericht die Streitwertfestsetzung beantragen, um auf Nummer sicher zu gehen.
- Birne
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Habe das so der Chefin vorgeschlagen. Aber eine Streitwertfestsetzung soll ich beim Gericht nicht beantragen, da sie meint, dass es bei dem SW von 495,00 € bleibt.
Im Vergleich heißt es ja "Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben"! Da mache ich jetzt also nur einen einfachen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO!?
Im Vergleich heißt es ja "Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben"! Da mache ich jetzt also nur einen einfachen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO!?
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