Fiktive Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Snoops
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#1

17.05.2013, 12:36

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon mal versucht mir durch die Suchfunktion die Infos zu beschaffen, die ich brauche. Leider bin ich mir mit der ganzen Sache immer noch nicht sicher.

Wir haben für unseren Mandanten (Kläger) einen KFA erstellt mit Reisekosten, Abwesenheitsgeld usw. Der Haken: Zuständiges Gericht war in Augsburg. Unser Mandant hat seinen Sitz auch in der Nähe von Augsburg, nur wir sind ca. 400 km von Augsburg entfernt. Wir haben natürlich versucht die Reisekosten "normal" abzusetzen. Die Gegenseite hat uns leider "ertappt" und bestreitet die Reisekosten. Das Gericht regt nun an, dass wir die fiktiven Reisekosten geltend machen sollen.

So jetzt meine Fragen (mit fiktiven Reisekosten hatte ich noch nie was zu tun):
1. Die Reisekosten, also Fahrtkosten, kann ich nur in der Höhe geltend machen, wie sie entstanden wären, wenn wir unseren Sitz beim Mandanten oder dem Gericht hätten. Stimmts?

2. Abwensenheitsgeld: Kann ich trotzdem normal Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 geltend machen (hier dann geringer, als angesetzt. Muss ja dann davon ausgehen, wie lange RA weg gewesen wäre, wenn er in der Nähe des Gerichts seinen Sitz hätte). Stimmt das?

Viele Grüße
cjdenver
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#2

17.05.2013, 12:41

ja

ja

:)
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#3

17.05.2013, 12:49

Anhand der Suchfunktion kann man vielfach ersehen, dass allenfalls die Reisekosten Mandantenwohnsitz-Gericht-retour erstattungsfähig sind. Wenn die Partei in der Nähe des Gerichtsortes sitzt, dann gibt es auch nur diese geringen Reisekosten. Die Beauftragung eines RA in über 400 km Entfernung ist sein eigenes Kostenrisiko.
~ Grüßle ~
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#4

17.05.2013, 13:11

Ok, super. Dann kann ich das jetzt mit einem ruhigen Gewissen verbessern.

Danke schön.
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