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erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 07.05.2013, 15:52
von pidellal
Wir haben ein VU gegen die GS erwirkt.GS hat EInspruch eingelegt. Jetzt Urteil wonach VU aufrechterhalten.

Hatte schon kFA wegen VU damals gemacht, aber noch keinen Kfb bekommen.

Wie jetzt festsetzen lassen? Alten KFA für erledigt erklären (da ja 3105 nicht mehr anfällt) und neuen KFA raus mit der 3104 statt 3105?
Danke

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 07.05.2013, 17:14
von Anahid
Neuen KFA mit den neuen Gebühren abzgl. bereits durch KFA vom .... festgesetzter ..... €.

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 07.05.2013, 17:18
von sansibar
Wie Anahid, nur .... abzüglich bereits am .... beantragter ... €

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 07.05.2013, 17:33
von Anahid
Anahid hat geschrieben:abzgl. bereits durch KFA vom .... festgesetzter ..... €.
:patsch

Sollte natürlich heißen: abzgl. bereits durch KFB vom festgesetzter ... €

Wenn es noch keinen gibt, dann wie sansibar. :wink:

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 08.05.2013, 16:35
von pidellal
:thx

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 14.05.2013, 07:35
von Zweite Chefin
Nicht alten zurücknehmen und neuen machen !
Wegen des Zinsbeginns den alten nur "korrigieren".

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 17.05.2013, 12:06
von JLKL
Hallo zusammen,
ich habe hier ein ähnliches Problem. Im Sitzungsprotokoll steht folgendes:
"Der Antragsteller (ist die Gegenseite) trägt vorab die durch die Säumnis im Termin am 22.01.2013 entstandenen Kosten. Im übrigen trägt der Antragsteller 59% und der Antragsgegner 41% der Kosten des Verfahrens.".
Wenn doch eh keine 3105 anfällt, wieso dann explizit der erste Satz? Das ist verwirrend. Kann mir jemand sagen, wie ich abrechne?
Folgender Fall: Im Termin am 21.01. hat meine Chefin beantragt, VU zu erlassen, da der Antragstellervertreter keinen Antrag gestellt hat.
Der VU wurde erlassen, die Gegenseite hat Einspruch eingelegt. Im Termin wurde beantragt, den VU-Beschluss aufzuheben. Beschluss: VU wird aufrecht erhalten, Mandant wurde aber antragsgemäß verpflichtet.
Und dann diese Kostenentscheidung. Kann mir jemand bitte helfen?
:thx

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 17.05.2013, 12:09
von Liesel
Mit dem Stichwort "Säumniskosten" findest du mit der Suchfunktion zahlreiche Beiträge hierzu. :wink:

Re: erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil

Verfasst: 17.05.2013, 12:10
von JLKL
Danke Liesel! Ich weiß hier nie, was ich eingeben muss, um was passendes zu finden.