Folgende Sache: Es gibt einen Termin und man einigt sich vorläufig. Allen ist aber klar, dass dieser vorübergehende Vergleich nicht ausreicht. Berechnet wurde VG, TG, keine EG und Abwesenheitsgeld + Fahrtkosten.
Jetzt fand heute noch mal ein Termin statt. Dieses mal hatte man sich endgültig geeinigt. Die VG und die TG kann ich aber nicht noch mal verlangen oder? Dafür eine 1,0 EG sowie nochmals das Abwesenheitsgeld + Fahrtkosten.
Stimmt das so?
Es ist eine Familiensache
Können wir hier die Gebühren noch mal abrechnen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es ist richtig, daß jetzt nur noch die EG und die Reisekosten für den 2. Termin angefallen sind.
Ich mache in solchen Fällen eine Abrechnung mit sämtlichen Gebühren unter Anrechnung des bereits gezahlten Betrages.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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