Hallo liebe Gemeinde,
wir haben einen Beschluss des Amtsgerichts erhalten, dass festgestellt worden ist, dass für die Dauer des vorläufigen Entzuges der Fahrerlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 StrEG eine Entschädigung aus der Staatskasse zu leisten ist.
Wo finde ich die HÖHE der Entschädigung bei FAHRERLAUBNIS-ENTZUG? Kilometerpauschale? 0,30 € je Kilometer oder wie?
Trägt die Staatskasse auch die Gebühren - wenn ja WELCHE Gebühr?
Falls sich hier jemand auskennt - vielen lieben Dank!
max
Entzug Fahrerlaubnis - Entschädigung Staatskasse StrEG Höhe?
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§ 7 Abs. 1 StrEG
"Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, ...."
Es müßte daher der konkret entstandene Schaden beziffert werden.
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Hier Entschädigung Inhaftierung schon reingeschaut?
Die Staatskasse muss die Gebühr fürs Betragsverfahren erstatten. Ist aber auch im o.g. Thread verlinkt, glaube ich.
Die Staatskasse muss die Gebühr fürs Betragsverfahren erstatten. Ist aber auch im o.g. Thread verlinkt, glaube ich.
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Danke, Ihr Lieben!
Der Vermögensschaden ist sozusagen zu beziffern - mal sehen, was man da machen kann...
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