Resiekosten und Abwesenheitsgelder
Eine Ausnahme gibt es: wenn man begründen kann weshalb kein ortsansässiger Rechtsanwalt genommen wurde. z.B. nachweislich langjährige Geschäftsbeziehung etc...
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"Das Leben ist wie eine Nuss. Sie lässt sich nicht zwischen zwei weichen Kissen knacken." (Artur Miller)
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- Anahid
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Soweit ich weiß, kommst Du auch damit nicht durch. Das einzige, was ggf. noch greift, ist die Spezialisierung eines Anwalts (z.B. Patentrecht), wenn es da keinen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt gibt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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OT:
Laut Überschrift geht es hier um Resiekosten. Ist ja nicht weiter schlimm, aber da fällt mir eine neuer Berechnungspunkt für die Kosten ein:
Resi, I hol di mit´m Traktor ab... auf die km-Pauschale bin ich gespannt.
Laut Überschrift geht es hier um Resiekosten. Ist ja nicht weiter schlimm, aber da fällt mir eine neuer Berechnungspunkt für die Kosten ein:
Resi, I hol di mit´m Traktor ab... auf die km-Pauschale bin ich gespannt.
~ Grüßle ~
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Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?
Wurden denn die Fahrtkosten inkl. Abwesenheitsgeld beantragt/fetsgesetzt?
Dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei sich von einem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt vertreten lassen kann, ohne dass ihr im Hinblick auf die anfallenden Reisekosten Nachteile entstehen, ist hinreichend bekannt: Diese sind in voller Höhe erstattungsfähig.
Dementsprechend sind (natürlich) auch die Kosten eines Anwaltes innerhalb des entsprechenden Gerichtsbezirks – aber an einem dritten Ort, also abweichend von Wohn-/Geschäftssitz und Gerichtsort – voll erstattungsfähig, und zwar ohne Notwendigkeitsprüfung.
Wurden denn die Fahrtkosten inkl. Abwesenheitsgeld beantragt/fetsgesetzt?
Dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei sich von einem an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt vertreten lassen kann, ohne dass ihr im Hinblick auf die anfallenden Reisekosten Nachteile entstehen, ist hinreichend bekannt: Diese sind in voller Höhe erstattungsfähig.
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- Anahid
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Das willst Du jetzt nicht wirklich nach 9 Jahren (!) wissen, oder?Chiacchierata hat geschrieben: ↑29.05.2022, 10:29Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?
Wurden denn die Fahrtkosten inkl. Abwesenheitsgeld beantragt/fetsgesetzt?
Nur mal zur Info.....die Themenstarterin war zuletzt 2016 da. Von ihr wirst Du also keine Antwort erhalten.
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Man kann ja mal nachfragen…..🥹
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Nein, kann man nicht. Da - wenn es da eine Entscheidung gab - durch die Änderungen des Kostenrechts diese mittlerweile überholt wäre.
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