Natürlich gibt es auch in diesem Bereich unterschiedliche Ansichten - wie immer in der Justiz - Stichwort: Ein Problem - drei Meinungen.
Bei uns wird das auch so gehandhabt, dass, wenn der Mandant in einem Kaff sitzt, wo es keinen RA gibt, dann alternativ gilt, dass ein RA "in der Nähe des Parteisitzes" beauftragt werden kann , was auch sonst. Aber in aller Regel findet man zumindest am Gerichtsort RAe. Sitzt die Partei dann auch dort, dann hat es sich erledigt mit den Reisekosten. Es ist sogar so, dass auch bei anwaltslosen Kaffs darauf geachtet wird, dass RAe beauftragt werden, die dichter am Gericht sitzen. Anders gesagt: Man ist gehalten, sich RAe "in Richtung Gericht" zu suchen. Dabei kann ich auch hier nur aus meinem Beritt sprechen. Wenn es großzügigere Lösungen gibt, sei es so (solange kein Rechtsmittel kommt ).
Resiekosten und Abwesenheitsgelder
- Anahid
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Und genau deswegen, weil es verschiedene Meinungen gibt, würde ich der Themenstarterin schreiben, sich entsprechend auf die Kommentierung im Gerold zu berufen. Mehr als das ein KFB ergeht, wo die Fahrtkosten nicht berücksichtigt werden, kann nicht passieren. Aber einen Versuch ist es doch allemal wert. Ich kann doch nicht von Vorneherein sagen, dass die nicht erstattungsfähig sind; kommt ja, wie man sieht, auf den Rechtspfleger an
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Sorry Anahid, aber für mich war das ziemlich eindeutig, daß die Kosten nicht erstattet werden.
Ich lasse mich aber auch gern eines Besseren belehren.
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Ist doch nicht schlimm Liesel. Bisher war nur immer die Diskussion hinsichtlich Anwälten, die weit weg sitzen. Da ging es eigentlich nie um einen Anwalt, der zwar im Gerichtsbezirk ist, aber eben im Nebenort des Gerichts und da gibts heftige Diskussionen
Und da Du in meinem Alter bist: Das war früher anders. Innerhalb des Gerichtsbezirks gab es keine Kostenerstattung.
Aber dank dem RVG ist ja heute alles leichter als zu BRAGO-Zeiten
Und da Du in meinem Alter bist: Das war früher anders. Innerhalb des Gerichtsbezirks gab es keine Kostenerstattung.
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Wann war das denn?Anahid hat geschrieben: Und da Du in meinem Alter bist: Das war früher anders. Innerhalb des Gerichtsbezirks gab es keine Kostenerstattung.
Aber dank dem RVG ist ja heute alles leichter als zu BRAGO-Zeiten
Der letzte Satz eignet sich wahrlich als Witz des Monats...
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Bei uns ist Amtsgerichtssitz in einer Kleinstadt. Wir haben Kanzleisitz in einer anderen Kleinstadt (15 km Entfernung). Am direkten Gerichtsort gibt es sage und schreibe 5 Anwälte. Wenn wir einen Mandanten haben, der zufällig am Gerichtsort wohnt, bekommen wir auch keine Fahrtkosten festgesetzt - er hätte ja auch locker einen von den dann noch vier verbliebenen (einer vertritt ja die Gegenseite) Anwälten beauftragen können.
Das zuständige Landgericht ist übrigens mehr als 20 km entfernt - in die genau entgegensetzte Himmelsrichtung. Und im Zweifelsfall bleiben wir auf den Fahrtkosten sitzen. Eben weil der Mandant das nicht mit Freude zur Kenntnis nehmen würde. Schwund ist eben überall... Und Kleinstadtanwälte haben nicht immer die Wahl.
Das zuständige Landgericht ist übrigens mehr als 20 km entfernt - in die genau entgegensetzte Himmelsrichtung. Und im Zweifelsfall bleiben wir auf den Fahrtkosten sitzen. Eben weil der Mandant das nicht mit Freude zur Kenntnis nehmen würde. Schwund ist eben überall... Und Kleinstadtanwälte haben nicht immer die Wahl.
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Es ist schön, wenn die Kinder so alt sind, dass man sich unbesorgt mal hinlegen kann
und danach nur die Wände streichen muss.
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Aber dank dem RVG ist ja heute alles leichter als zu BRAGO-Zeiten [/quote]
Ne, dieses RVG bringt mich noch ins Grab. Zu BRAGO-Zeiten hätte ich hier keine einzige Frage stellen müssen. Damals z. B. (!!!) ist der Beklagte nicht auf der Hälfte seiner außergerichtlichen Kosten sitzen geblieben, wenn er den Prozess gewonnen hat. Dies nur mal so als Beispiel.
Im übrigen aber nochmal zu meiner Ausgangsfrage: Eigentlich geht es mir nur darum, ob ich ABWESENHEITS-Gelder bekomme. Die FAHRT-Kosten sind für mich klar.
War / ist aber eigentlich immer toll, Eure diversen Meinungen zu hören.
Also nochmal Danke, Danke, Danke an alle, die hier immer wieder "mitarbeiten"
Ne, dieses RVG bringt mich noch ins Grab. Zu BRAGO-Zeiten hätte ich hier keine einzige Frage stellen müssen. Damals z. B. (!!!) ist der Beklagte nicht auf der Hälfte seiner außergerichtlichen Kosten sitzen geblieben, wenn er den Prozess gewonnen hat. Dies nur mal so als Beispiel.
Im übrigen aber nochmal zu meiner Ausgangsfrage: Eigentlich geht es mir nur darum, ob ich ABWESENHEITS-Gelder bekomme. Die FAHRT-Kosten sind für mich klar.
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Wenn es Reisekosten gibt, dann gibt es Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Das eine ohne das andere geht m.E nicht.
(Nach meinen rudimentären BRAGO-Kenntnissen wurde voll angerechnet, so dass praktisch von der vorgerichtlichen Vergütung für beide Seiten nix übrig blieb? Aber ich mag mich irren.)
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Wie AB
"Reisekosten" betrachte ich immer als Oberbegriff. Er besteht aus Fahrtkosten plus Abwesenheitsgeld.
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In VV 7003 - 7006 RVG ist von einer "Geschäftsreise" die Rede. Und die ist in Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG definiert.
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