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Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 09:43
von Isa9777
Hallo,

ich habe eine Akte auf den Tisch bekommen, wo ich jetzt mal Eure Hilfe brauche.

Unsere RAin beauftragt mich zu klären, ob man die Gutachterkosten in folgemden Fall festsetzen lassen kann:

Im Berufungsverfahren ergeht Beweisbeschluss und es wird ein Gutachter bestellt. Unsere Mandantschaft (Berufungsbeklagte) bezahlt die Kosten für den Gutachter.

Sodann ergeht ein Urteil, wo die Kosten erster und zweiter Instanz gegeneinander aufgehoben werden.

Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Kosten nicht festsetzbar sind, da sie ja gegeneinander aufgehoben wurden. Die RAin widerum ist der Ansicht, da das Gericht dies angeordnet hat, unsere Mandantschaft nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben kann, und sie "geteilt" werden müssen...

Kann mir jemand von Euch helfen? Im Netz finde ich nichts und in den Büchern weiß ich nicht genau wo ich naschauen soll.

1000 Dank schon mal!

Viele Grüße

Re: Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 09:47
von Liesel
Gegeneinander aufgehoben heißt, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.

Also Kostenausgleichsantrag hinsichtlich GK stellen.

Re: Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 09:59
von sansibar
... und hinsichtlich der SV-Kosten auch.

Re: Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 10:07
von Liesel
Laufen die nicht automatisch auch unter GK? :kopfkratz

Re: Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 10:25
von sansibar
Sicher, Liesel, aber möglicherweise war der Threadstarterin nicht klar, dass sie die da mit reinnehmen soll, deshalb vorsichtshalber nachgeschoben.... :wink:

Re: Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 10:36
von Isa9777
Vielen Dank Ihr Lieben! :thx

Re: Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

Verfasst: 10.04.2013, 10:39
von 13
Liesel hat geschrieben:Laufen die nicht automatisch auch unter GK? :kopfkratz
:genau