Sachverständigenkosten festsetzen lassen!
Verfasst: 10.04.2013, 09:43
Hallo,
ich habe eine Akte auf den Tisch bekommen, wo ich jetzt mal Eure Hilfe brauche.
Unsere RAin beauftragt mich zu klären, ob man die Gutachterkosten in folgemden Fall festsetzen lassen kann:
Im Berufungsverfahren ergeht Beweisbeschluss und es wird ein Gutachter bestellt. Unsere Mandantschaft (Berufungsbeklagte) bezahlt die Kosten für den Gutachter.
Sodann ergeht ein Urteil, wo die Kosten erster und zweiter Instanz gegeneinander aufgehoben werden.
Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Kosten nicht festsetzbar sind, da sie ja gegeneinander aufgehoben wurden. Die RAin widerum ist der Ansicht, da das Gericht dies angeordnet hat, unsere Mandantschaft nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben kann, und sie "geteilt" werden müssen...
Kann mir jemand von Euch helfen? Im Netz finde ich nichts und in den Büchern weiß ich nicht genau wo ich naschauen soll.
1000 Dank schon mal!
Viele Grüße
ich habe eine Akte auf den Tisch bekommen, wo ich jetzt mal Eure Hilfe brauche.
Unsere RAin beauftragt mich zu klären, ob man die Gutachterkosten in folgemden Fall festsetzen lassen kann:
Im Berufungsverfahren ergeht Beweisbeschluss und es wird ein Gutachter bestellt. Unsere Mandantschaft (Berufungsbeklagte) bezahlt die Kosten für den Gutachter.
Sodann ergeht ein Urteil, wo die Kosten erster und zweiter Instanz gegeneinander aufgehoben werden.
Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Kosten nicht festsetzbar sind, da sie ja gegeneinander aufgehoben wurden. Die RAin widerum ist der Ansicht, da das Gericht dies angeordnet hat, unsere Mandantschaft nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben kann, und sie "geteilt" werden müssen...
Kann mir jemand von Euch helfen? Im Netz finde ich nichts und in den Büchern weiß ich nicht genau wo ich naschauen soll.
1000 Dank schon mal!
Viele Grüße