Sachverständigenkosten festsetzen lassen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Isa9777
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#1

10.04.2013, 09:43

Hallo,

ich habe eine Akte auf den Tisch bekommen, wo ich jetzt mal Eure Hilfe brauche.

Unsere RAin beauftragt mich zu klären, ob man die Gutachterkosten in folgemden Fall festsetzen lassen kann:

Im Berufungsverfahren ergeht Beweisbeschluss und es wird ein Gutachter bestellt. Unsere Mandantschaft (Berufungsbeklagte) bezahlt die Kosten für den Gutachter.

Sodann ergeht ein Urteil, wo die Kosten erster und zweiter Instanz gegeneinander aufgehoben werden.

Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Kosten nicht festsetzbar sind, da sie ja gegeneinander aufgehoben wurden. Die RAin widerum ist der Ansicht, da das Gericht dies angeordnet hat, unsere Mandantschaft nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben kann, und sie "geteilt" werden müssen...

Kann mir jemand von Euch helfen? Im Netz finde ich nichts und in den Büchern weiß ich nicht genau wo ich naschauen soll.

1000 Dank schon mal!

Viele Grüße
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Liesel
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#2

10.04.2013, 09:47

Gegeneinander aufgehoben heißt, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.

Also Kostenausgleichsantrag hinsichtlich GK stellen.
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#3

10.04.2013, 09:59

... und hinsichtlich der SV-Kosten auch.
Grüße - sansibar
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#4

10.04.2013, 10:07

Laufen die nicht automatisch auch unter GK? :kopfkratz
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#5

10.04.2013, 10:25

Sicher, Liesel, aber möglicherweise war der Threadstarterin nicht klar, dass sie die da mit reinnehmen soll, deshalb vorsichtshalber nachgeschoben.... :wink:
Grüße - sansibar
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#6

10.04.2013, 10:36

Vielen Dank Ihr Lieben! :thx
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#7

10.04.2013, 10:39

Liesel hat geschrieben:Laufen die nicht automatisch auch unter GK? :kopfkratz
:genau
~ Grüßle ~
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