Kostenfestsetzungs BGH Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

15.03.2006, 13:04

Hallo Zusammen,

muss einen Kostenfestsetzungsantrag machen in einer BGH Sache.

Wo muss ich den Antrag stellen - LG oder OLG??

Gruß IB
Andreas

#2

15.03.2006, 13:08

Hallo zurück,

gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges über den Kostenfestsetzungsantrag. Demnach ist er auch dort zu stellen, in deinem Fall wohl beim Landgericht.

:wink1
Gast

#3

15.03.2006, 13:37

Vielen Dank!! War auch mein Gedank, war aber bissel unsicher!! :)
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