Habe folgende Frage, soll eine Abrechnung an die RSV machen.
Bei der außergerichtlichen Rechnung hatten wir einen GW von 800,00 € = 120,67 €, die im Urteil mit eingeklagt wurden. Unsere Mdt. (Klägerin) hat am Freitag das Urteil erhalten, die Klage wurde abgewiesen. Es wurde im vereinfachten Termin entschieden nach § 495a ZPO ohne Termin.
Gemäß dem Urteil lautet der GW jetzt 120,67 € gemäß §§ 63 Abs. 2, 39, 40 GKG. Des Weiteren steht im Urteil: Bei teilw. übereinstimmender Erklärung bestimmt die nach rechtshängige Nebenforderung den SW, wenn die Erledigung wie im vorliegenden Fall die Hauptforderung betrifft.
Die erste Rechnung ist schon in unserem Aktensystem, wenn ich eine neue Rechnung erstelle mit dem jetzigen GW aus dem Urteil in Höhe von 120,67 € und die damalige Rechnung anrechne, komme ich in den Minusbereich.
Wie lautet der richtige GW sowie die Rechnung jetzt?
Unser Programm ist APRAXA.
GW und Rechnung gemäß Urteil
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Eingeklagt wurde genauer gesagt:
- 287,60 € nebst Sparzinsen in ges. Höhe aus 522,00 €
- Kautionsabrechnung über 522,00 €
- außergerichtliche Kosten 120,67 €
- 287,60 € nebst Sparzinsen in ges. Höhe aus 522,00 €
- Kautionsabrechnung über 522,00 €
- außergerichtliche Kosten 120,67 €
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Also, zum einen ist Sonntag.
Ein Minusbetrag kann nicht rauskommen. Ich kenne dein Programm nicht, deswegen weiß ich nicht, ob man da was beachten muss.
Die Abrechnung müsste m. E. wie folgt lauten (für das Gerichtsverfahren):
1,3 VG aus SW bis € 800,00
./. 0,65 aus SW bis € 800,00
1,2 TG aus SW € 120,67
Auslagenpauschale
MwSt.
Gerichtskosten
Auch wenn es eine Erledigterklärung gab (über die HF), bekommste aus dem gesamten Wert schonmal die 1,3 Verfahrensgebühr. Nach der Erledigterklärung war ja dann sozusagen nur noch die NF anhängig, somit fallen alle weiteren Gebühren aus dem niedrigeren Streitwert (€ 120,67) an.Gemäß dem Urteil lautet der GW jetzt 120,67 € gemäß §§ 63 Abs. 2, 39, 40 GKG. Des Weiteren steht im Urteil: Bei teilw. übereinstimmender Erklärung bestimmt die nach rechtshängige Nebenforderung den SW, wenn die Erledigung wie im vorliegenden Fall die Hauptforderung betrifft.
Ein Minusbetrag kann nicht rauskommen. Ich kenne dein Programm nicht, deswegen weiß ich nicht, ob man da was beachten muss.
Die Abrechnung müsste m. E. wie folgt lauten (für das Gerichtsverfahren):
1,3 VG aus SW bis € 800,00
./. 0,65 aus SW bis € 800,00
1,2 TG aus SW € 120,67
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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muss die Abrechnung im System Advoware gem. APRAXA machen. Da die außergerichtliche Rechnung bereits mit 1,3 GG abgerechnet und eingeklagt wurde (eig. 1,0) komme ich hier nicht weiter.
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