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Kostenfestsetzung

Verfasst: 24.05.2007, 10:13
von Schnecke
Guten morgen zusammen!

Stehe ein bisschen auf dem Schlauch:

Wenn im Urteil steht von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 %, wie sieht mein Kostenfestsetzungsantrag aus? Muß ich dies mit aufnehmen z.B. abzgl. 16 % des Klägers? :bahnhof

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 24.05.2007, 10:15
von Curry
Nein, du musst da nichts mit aufnehmen, mach einen normalen Kostenausgleichsantrag. Das Gericht berechnet das dann, wer wieviel zu zahlen hat.

Verfasst: 24.05.2007, 10:15
von StineP
??

Dein Kostenfestsetzung sieht aus, wie jeder andere auch - nur dass du nach 106 ZPO beantragst, die Kosten festsetzen zu lassen.

Du lässt nur deine Kosten festsetzen und das GEricht quotelt dann... deshalb der Antrag 106.

Verfasst: 24.05.2007, 10:17
von Schnecke
:thx
vielen Dank!

Verfasst: 24.05.2007, 10:20
von StineP
Bist du wirklich Rechtsfachwirtin?

Verfasst: 24.05.2007, 10:45
von Schnecke
Ja, bin ich! Ich war allerdings jetzt lange im Erziehungsurlaub und arbeite in einer Kanzlei wo nur ganz selten Kostenfestsetzungsanträge gefertigt werden!

Verfasst: 24.05.2007, 10:55
von StineP
Achso - dachte nur, sowas wäre Bestandteil der Ausbildung...

Wie auch immer, nu weißte ja bescheid ;)