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Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 27.02.2013, 16:53
von Sanya
Hallo!

Kann mir jemand sagen, was ich abrechnen kann, wenn wir gegen ein VU Einspruch einlegen und diesen dann wieder zurücknehmen, weil dieser verspätet war (Mdt. hatte falsches Eingangsdatum angegeben)? In dem Verfahren, in dem das VU erging, waren wir nicht tätig!

:thx

Re: Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 27.02.2013, 16:58
von 13
Für einen Einspruch gegen den VB entsteht die Gebühr Nr. 3100 VV RVG, da der Einspruch ein das (streitige) Verfahren einleitender Antrag ist und nicht mehr zum MV gehört.

Re: Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 27.02.2013, 17:05
von Liesel
@13: VU ist nicht VB. :pfeif :mrgreen:

Allerdings gebührentechnisch gleich.

Re: Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 27.02.2013, 17:09
von 13
Oh shit - Brille nicht geputzt. Hach, zum Glück nix Falsches erzählt. Wat´n Glück, dass ein VB einem VU gleich steht. Herzlichen Dank, § 700 I ZPO! Pffff!

Re: Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 28.02.2013, 17:23
von Sanya
Ok. Also eine 1,3 nach 3100 VV RVG. Die Rücknahme ändert daran auch nix?

Re: Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 28.02.2013, 17:59
von Anahid
:mrgreen:

Re: Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

Verfasst: 05.03.2013, 14:15
von Sanya
Ok. Ich geh mal davon aus, dass sich das "Nö" auf meinen letzten Satz bezieht :wink: und bedanke mich für Eure Hilfe! :thx