Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 25.02.2013, 07:49
Guten Morgen ans Forum,
ich habe im Familienrecht eine Erstberatung (nach entsprechender Deckungszusage) durchgeführt.
Der Mandant wollte dann weiter vertreten werden, so dass ich eine weitere Deckungsanfrage an die Rechtsschutz geschrieben habe. Diese wurde unter Hinweis auf die AGB abgelehnt.
Nun ist es so, dass es zu der weiteren Vertretung nicht kam, da sich die Angelegenheit erledigt hat.
Das habe ich der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt und die Erstberatung abgerechnet.
Diese verweigert nun den Ausgleich mit Hinweis auf eine "weitere zusammenhängende Tätigkeit" (zu der es jedoch nicht kam!!!).
Habt ihr eine Idee, was ich tun/wie ich weiter argumentieren kann?!
Danke ans Forum und allen eine erfolgreiche Woche!
Schachterlteufel
ich habe im Familienrecht eine Erstberatung (nach entsprechender Deckungszusage) durchgeführt.
Der Mandant wollte dann weiter vertreten werden, so dass ich eine weitere Deckungsanfrage an die Rechtsschutz geschrieben habe. Diese wurde unter Hinweis auf die AGB abgelehnt.
Nun ist es so, dass es zu der weiteren Vertretung nicht kam, da sich die Angelegenheit erledigt hat.
Das habe ich der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt und die Erstberatung abgerechnet.
Diese verweigert nun den Ausgleich mit Hinweis auf eine "weitere zusammenhängende Tätigkeit" (zu der es jedoch nicht kam!!!).
Habt ihr eine Idee, was ich tun/wie ich weiter argumentieren kann?!
Danke ans Forum und allen eine erfolgreiche Woche!
Schachterlteufel