Zwangsgeld Scheidungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Tinu
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 19.10.2009, 11:01
Beruf: selbstständige Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Bautzen

#1

15.01.2013, 09:41

Hallo fleißige Mit-Refas und RA(in)s,
und einen schönen guten Tag.

Ich habe folgendes Problem:

Vorliegend ist ein Scheidungsverfahren anhängig gewesen. Unsere Mdtin. hat PKH erhalten. Die Gegenseite sollte Auskünfte für VA erteilen. Dieser Aufforderung ist die Gegenseite nicht nachgekommen und das Gericht erließ einen Zwangsmittelbeschluss (Höhe 500,00 EUR). Wir hatten mit der Beantragung nichts zu tun.

Kann ich dennoch hier eine Gebühr abrechnen? Ich hatte etwas von einer 0,3 Verfahrensgebühr gelesen. Allerdings kann ich mir keinen Reim darauf machen geschweige mir eine Nummer darunter vorstellen.

Danke für eure Hilfe!!

Liebe Grüße
Tinu
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." - Berthold Brecht
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14426
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

15.01.2013, 10:15

Ich hab das grad mal nachgelesen. Wär selbst nicht auf die Idee gekommen, da was abzurechnen, weil das ja keine Zwangsvollstreckung ist, sondern verfahrensleitende Maßnahme. Zöller sagt, es kann eine 3309 analog abgerechnet werden. Ich wage aber zu bezweifeln, daß das über die PKH gedeckt ist.
Tinu
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 19.10.2009, 11:01
Beruf: selbstständige Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Bautzen

#3

15.01.2013, 10:22

Hm... eben. Zumal wir zu dem Erlass des Zwangsmittels nicht zugetan haben.
Ich würde sagen... Versuch macht klug... :)

Danke für die schnelle Hilfe.
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." - Berthold Brecht
Antworten