Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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schachterlteufel
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#1

25.02.2013, 07:49

Guten Morgen ans Forum,

ich habe im Familienrecht eine Erstberatung (nach entsprechender Deckungszusage) durchgeführt.

Der Mandant wollte dann weiter vertreten werden, so dass ich eine weitere Deckungsanfrage an die Rechtsschutz geschrieben habe. Diese wurde unter Hinweis auf die AGB abgelehnt.

Nun ist es so, dass es zu der weiteren Vertretung nicht kam, da sich die Angelegenheit erledigt hat.

Das habe ich der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt und die Erstberatung abgerechnet.

Diese verweigert nun den Ausgleich mit Hinweis auf eine "weitere zusammenhängende Tätigkeit" (zu der es jedoch nicht kam!!!).

Habt ihr eine Idee, was ich tun/wie ich weiter argumentieren kann?!

Danke ans Forum und allen eine erfolgreiche Woche!

Schachterlteufel
advocat0812
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#2

25.02.2013, 07:57

Hallo,

ich würd da anrufen lassen und dem Sachbearbeiter mitteilen,d ass nur die Erstberatung stattgefunden hat. Auch der Hinweis, dass ansonsten der Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden muss, ist oft hilfreich.
Frau_Amsel
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#3

25.02.2013, 13:42

Hallöchen!

Ich würde der RS mitteilen, dass es ja aufgrund der ablehnenden Haltung derselben bzgl. der weiteren Kostenübernahme auf Wunsche des Mdt. / VN bei der Beratung geblieben ist.

Wenn die sich dann immer noch quer stellen und die Übernahme der Kosten ablehnen würde ich gegenüber dem Mandanten abrechnen mit dem Hinweis auf die ablehnendeMitteilung der RS. Ich würde auch darauf hinweisen, dass er sich dann bitte selbst mit seiner RS in Verbindung setzen soll und sich den Betrag für die Beratung ggf. zurückerstatten lassen kann von dieser.
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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niva
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#4

25.02.2013, 13:51

In familienrechtlichen Sachen zahlt die Rechtschutzversicherung grundsätzlich immer nur die Erstberatung und das auch oft nur dann, wenn danach keine außergerichtliche Tätigkeit mehr erfolgt. Wie die anderen schon geschrieben haben, weise einfach noch mal darauf hin, dass keine weitere Tätigkeit mehr stattgefunden hat, dann zahlen die auch.
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schachterlteufel
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#5

25.02.2013, 14:35

danke für euer Antworten.
Das habe ich heute getan. ich bin gespannt.

Schachterlteufel
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