Hallo ihr lieben,
ich war lange nicht mehr hier. Viel zu tun!
Jetzt brauche ich mal wieder eure Unterstützung!
Gibt es das, Kostenfestsetzung in Strafverfahren?
Wir haben halt mehrere Nebenkläger vertreten und außerdem ein Adhäsionsverfahren gehabt. (Wenn das geht, welche Gebühren ich nehme weis ich!)
Da wir eigentlich keine Strafsachen machen und schon gar nicht so was umfangreiches bin ich einfach überfragt und ich habe das auch irgendwie noch nicht gehört!
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß
Angel30
Kostenfestsetzung in Strafverfahren! Geht das?
- Curry
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Gegen wen willst du denn die Kosten festsetzen lassen?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Curry
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Hätte ja auch sein können, dass du die gegen den Mandanten festsetzen lassen möchtest.
Also eine Kostenfestsetzung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine Kostengrundentscheidung vorliegt. Dies dürfte im Strafverfahren nicht der Fall sein.
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Curry
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Ach so, im Adhäsionsverfahren dürfte es ja möglich sein, wenn du eine Kostengrundentscheidung hast.
Curry
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Hallo!!
Also wir haben das schonmal gemacht! Haben nen KFA nach §§ 464 b StPO, 104 und 126 ZPO (hatten noch PKH dazu) gemacht! Das wurde auch so festgesetzt und wir haben auch fleißig vollstreckt! ;o)
Liebe Grüße Melli!
Also wir haben das schonmal gemacht! Haben nen KFA nach §§ 464 b StPO, 104 und 126 ZPO (hatten noch PKH dazu) gemacht! Das wurde auch so festgesetzt und wir haben auch fleißig vollstreckt! ;o)
Liebe Grüße Melli!
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im Strafverfahren ist eine Festsetzung der Mittelgebühr nicht möglich, da das Gericht nicht entscheiden kann, wieviel Aufwand ihr gehabt habt, können die nur die Mindestgebühr festsetzen lassen (mal abgesehen vom Adhäsionsverfahren)
PKH kann natürlich über die Mittelgebühr abgerechnet werden (weiß auch nicht warum das dann mit dem KFA nicht geht..)
du musst die Mindestgebühr festsetzen lassen und den Rest per MB geltend machen..
PKH kann natürlich über die Mittelgebühr abgerechnet werden (weiß auch nicht warum das dann mit dem KFA nicht geht..)
du musst die Mindestgebühr festsetzen lassen und den Rest per MB geltend machen..
Hallo ihr,
da bin ich wieder. Mein Chef wollte, dass ich versuche die Höchstgebühren festzusetzen. Jetzt schreibt die Gegenseite, hier dürften allenfalls die Mittelgebühren festgesetzt werden.
Ich soll mir jetzt überlegen, wie man die Höchstgebühren rechtfertigt, den RVG Kommentar dazu habe ich schon gelesen, hier steht als Besonderheit in Strafsachen das auch als Nebenkläger die Mittelgebühren anzusetzen seien.
Hat einer von euch schon mal sowas argumentiert in Strafsachen, bzw. durchgesetzt bekommen?
vielen dank und lg angel
da bin ich wieder. Mein Chef wollte, dass ich versuche die Höchstgebühren festzusetzen. Jetzt schreibt die Gegenseite, hier dürften allenfalls die Mittelgebühren festgesetzt werden.
Ich soll mir jetzt überlegen, wie man die Höchstgebühren rechtfertigt, den RVG Kommentar dazu habe ich schon gelesen, hier steht als Besonderheit in Strafsachen das auch als Nebenkläger die Mittelgebühren anzusetzen seien.
Hat einer von euch schon mal sowas argumentiert in Strafsachen, bzw. durchgesetzt bekommen?
vielen dank und lg angel