Kostenfestsetzung in Strafverfahren! Geht das?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11

17.08.2007, 08:49

wenn dein Chef das will, dann soll er es auch begründen.. er hat ja schließlich die arbeit gemacht
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angel30
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#12

17.08.2007, 10:09

Super Idee, der hat mich aber so freundlichst darum gebeten, wegen zeitmangels.

Doch eigentlich hast du recht.
Tigra
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#13

30.10.2007, 16:21

hallo hoffe ich poste hier richtig, wollte kein extra thema aufmachen:

Mdt. wurde freigesprochen und staatskasse die kosten auferlegt.
in der angelegenheit gings um ein fahrverbot in einer bußgeldsache.

ggü. der Rsch. des Mdt. haben wir mit 25 % über Mittelgebühr abgerechnet.

Bei Gericht wurden im Kostenfestsetzungsverfahren aber nur die Mittelgebühren festgesetzt und ausgezahlt.
Diese haben wir der Rsch zurückerstattet.

Jetz will die Rsch. die 25 % über Mittelgebühr von uns wieder zurück, mit der Begrünung, dass wenn das Gericht diese Kosten festgesetzt hat, auch bei Ihnen nicht mehr abzurechnen ist!

Ich sehe das nicht so!
Was sagt ihr dazu?!
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butterflybabe
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#14

30.10.2007, 17:55

Ich hätte an deiner Stelle sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts eingelegt.
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Pepsi
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#15

30.10.2007, 19:09

:zustimm was anderes kannste da nicht machen, würd ich dir auch nicht zahlen..
Tigra
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#16

31.10.2007, 09:54

aber das ist doch schwachsinnig, die versicherung zahlt in unfallsachen ja auch nur das was sie gezahlt haben und die rsch. zahlt den geltend gemachten betrag.

der kfb ist jetz über 1 mon her. gibts da noch ne anfechtungsmöglichkeit?!
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#17

31.10.2007, 10:08

gibts da noch ne anfechtungsmöglichkeit?!
Ich denke nicht, die sofortige Beschwerde-Frist ist abgelaufen. Vielleicht hilft noch eine Einsetzung in der vorherigen Stand.
Tigra
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#18

31.10.2007, 10:15

mhh denke ich mal auch, vorallem wie sollte man die wiedereinsetzung mal wieder begründen. supi....
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Pepsi
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#19

31.10.2007, 14:07

Haftpflicht ist aber was anderes, das ist ne extra Bestimmung..
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#20

31.10.2007, 16:58

Ich würd die Akte ablegen und mich nicht mit der Rechtschutz ablegen. Nachdem das Gericht die Gebühren für nicht nötig befunden hatt, wird es schwer sein, das entsprechend zu beweisen.

Und wie Pepsi schon sage, Haftpflicht ist was anderes. Die müssen einspringen, die RS kann individuell prüfen, muss sich halt an den Versicherungsvertrag halten.
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