Hilfe bei Kostenausgleichungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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dinchen811
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#1

28.11.2012, 11:02

Ich benötige Hilfe bei der Kostenausgleichung. Wer muss denn hier nun was beantragen?

Der Kläger verklagt Beklagten zu 1) und Beklagte zu 2) auf Zahlung von 14.316,17 €.

Wir vertreten den Beklagten zu 1) und unsere befreundete Anwältin vertritt die Beklagte zu 2). Unser Mandant hat PKH im Verfahren bewilligt bekommen und die Beklagte zu 2 ist rechtsschutzversichert.

Nun haben wir mit der Klägerseite einen gerichtlichen Vergleich vor Terminswahrnehmung geschlossen, wobei sich die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet haben, den Betrag von 8.500,00 € an den Kläger zu zahlen. die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen die Beklagten zu 60% und der Kläger zu 40%.

Wir muss denn nun mein Kostenausgleichungsantrag aussehen und wie der unserer befreundeten Rechtsanwältin. Muss ich überhaupt einen stellen, da wir PKH haben? ich bin vollkommen überfragt bei dieser Konstellation.

Danke schon jetzt für Eure Hilfe.
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Anahid
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#2

28.11.2012, 11:10

Die PKH-Gebühren sind niedriger als die Wahlanwaltsgebühren. Grundsätzlich, wenn mein Mandant den höheren Kostenteil zu tragen hat, beantrage ich nicht vorher eine Kostenausgleichung, bis das nicht die Gegenseite gemacht hat.

Sobald Ihr Euren Kostenausgleichungsantrag einreichen soll, machst Du einen ganz normalen Kostenausgleichungsantrag und ziehst unten die über die PKH abgerechneten Gebühren ab. Die befreundete Rechtsanwältin muss ebenfalls nur einen ganz einfachen Kostenausgleichungsantrag stellen (entsprechend der Rechnung an die RSV).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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