Hallo ihr Lieben,
ihr hattet mir letztes mal schon so toll geholfen, deswegen versuch ich es jetzt noch mal
Es geht um folgendes: Die Gegenseite hatte in einer Zivilsache gegen das Urteil sofortige Beschwerde eingelegt. Die waren nicht einverstanden wie das Gericht das mit den Kosten gequotelt hat. Wir haben die Abweisung der sofortigen Beschwerde beantragt. Das Gericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen.
Jetzt gehts darum, wir haben nach dem Urteil schon alles abgerechnet. Jetzt haben wir ja die Abweisung beantragt und überlegen wie wir (und ob wir das überhaupt) abrechnen können. Wir glauben eine 0,5 VG nach 3500 aber dazu finde ich keine Rechtssprechung. Da steht nur für die Einlegung der Beschwerde nicht aber für die Abweisung. Jetzt sind wir ratlos.
Wäre schön wenn jemand Erfahrung damit hat und uns Helfen könnte ))
Abrechnung sofortige Beschwerde
- sunshine24
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In Nr. 3500 steht "... für Verfahren über die Beschwerde ..." Und da ihr am Beschwerdeverfahren "teilgenommen" habt, dürfte auch die 0,5 Verfahrensgebühr entstanden sein.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- 13
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So isses. Es kann ja schlecht sein, dass der Bf. nach Nr. 3500 abrechnen kann, der praktisch "hineingezogene" BGegn. aber nicht. Die Nr. 3500 VV RVG gilt für beide Seiten.
~ Grüßle ~
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Nr. 3500 ist doch eindeutig oder ist da eine Einschränkung, daß nur der Beschwerdeführer die Gebühr verdient?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Für meinen Chef reicht das nicht leider Muss ihm bei sowas immer die Rechtsprechung raussuchen
und immer das gleiche recherchiere dann zuhause, weil ich auf der Arbeit keine Zeit habe Jedes mal wieder Neeervt
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Dann soll er sich die Kommentierung hierzu anschauen, da steht vielleicht was dazu drin
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Ich glaub ich hab was brauchbares gefunden
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf" target="blank
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Lareena hat geschrieben:Ich glaub ich hab was brauchbares gefunden
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b" target="blank ... lank=1.pdf
unter II.