Vergütunsantrag eines verfahrensbeistandes

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yasmin
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#1

15.11.2012, 08:32

Hallo, ich möchte gerne wissen, ob der Vergütungsantrag eines Verfahrensbeistandes so aussehen kann?

In der Familiensache

x ./. x

erlaube ich mir als Verfahrensbeistand, die hier entstanden Gebühren und Auslagen zu berechnen und bitte um Bewilligung und Zahlung des Betrages in Höhe von 500,00 Euro auf mein unten angegebenes Konto.
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#2

15.11.2012, 08:42

Wo hast Du denn den Betrag her? Guckst Du mal § 158 VII FamFG:

(7) 1Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt § 277 Abs. 1 entsprechend. 2Wird die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig geführt, erhält der Verfahrensbeistand für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 4 in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung in Höhe von 350 Euro. 3Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach Absatz 4 Satz 3 erhöht sich die Vergütung auf 550 Euro. 4Die Vergütung gilt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandener Aufwendungen sowie die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer ab. 5Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. 6Im Übrigen gilt § 168 Abs. 1 entsprechend.
~ Grüßle ~
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Yasmin
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#3

15.11.2012, 09:27

Ups ich habe mich verschrieben, ich meinte auch 550,00 Euro.
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#4

15.11.2012, 10:22

Mein Vorschlag:

In der Familiensache

x ./. x

bitte ich als Verfahrensbeistand um Anweisung der Kostenpauschale gem. § 158 VII FamFG in Höhe von 550,00 Euro auf mein unten angegebenes Konto.

MfG
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#5

15.11.2012, 10:42

Danke gefällt mir besser
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