Zwei Terminsgebühren abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nachtelfin
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#1

25.10.2012, 11:02

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Termin wahrgenommen (Zivilrecht), der Streitwert war EUR 700,00. Nach dem Termin wurde der Streitwert um weitere EUR 700,00 erhöht. Neuer Termin wurde bestimmt, Gegenseite erschien nicht, daraufhin erging ein Versäumnisurteil.

Ich hätte nun eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Streitwert von EUR 1.400,00 abgerechnet und war der Meinung, es können keine zwei Terminsgebühren entstehen.

Mein Chef möchte nun jedoch einmal eine 1,2 Terminsgebühr aus EUR 700,00 und eine 0,5 Terminsgebühr aus EUR 700,00 abrechnen.

Habt ihr eine Idee, wie die Abrechnung richtig ist?

:thx
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#2

25.10.2012, 11:08

Wie kommt er denn auf eine 0,5 TG?

Hätte jetzt auch eine 1,2 aus 1.400 € abgerechnet.
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Pepples
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#3

25.10.2012, 11:26

Nein ist falsch. Die 3105 entsteht für die Wahrnehmung nur eines Termins. Da hier ja schon 2 Termine sind, ist allein deswegen die Gebühr schon raus.
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#4

25.10.2012, 11:31

Aber hinsichtlich der Klageerweiterung von 700,00 Euro war das ja der erste Termin. :kopfkratz

Ich glaube, das Thema hatten wir irgendwann schon mal. Hab aber jetzt leider keine Zeit danach zu suchen.
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#5

25.10.2012, 11:39

Die 0,5 Terminsgebühr möchte er abrechnen wegen dem VU. Hinsichtlich der Erweiterung war es zwar der erste Termin, aber es betrifft ja trotzdem die gleiche Angelegenheit. Ich habe auch schon geschaut im Forum, aber habe leider nichts gefunden.
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Adora Belle
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#6

25.10.2012, 11:39

Das muß doch irgendwas mit Abgleich werden, oder?

1,2 aus 700
0,5 aus weiteren 700
-begrenzt durch 1,2 aus 1.400 nach §15 Abs.3

kommt mir aber auch nicht ganz richtig vor, weil dann m.E. insgesamt zu viel abgerechnet wird.
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#7

25.10.2012, 13:38

Aber Deine Abrechnung ist richtig AB.

Kann man auch hier noch nachlesen:

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47126.html
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Nachtelfin
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#8

26.10.2012, 11:54

Vielen lieben Dank :)
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