Abrechnung VKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Jappi
Forenfachkraft
Beiträge: 197
Registriert: 12.02.2009, 00:21
Software: RA-Micro

#1

16.10.2012, 11:15

Hallo, Ihr Lieben,

habe mal ne Frage. Ich wollte jetzt VKH abrechnen. Nun steht im Protokoll zum Gegenstandswert Folgendes. Der Streitwert wird auf 6.000,00 € festgesetzt. Der Mehrwert des Vergleichs beträgt 10.000,00 €. Rechne ich die Einigungsgebühr dann über 10.000,00 € ab? Ich denke schon. Was meint Ihr?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

16.10.2012, 11:20

Zum Thema Mehrvergleich gibt's schon gaaaanz viele Threads. :wink:

Nochmal ganz pauschal das Abrechnungschema:
3100 VG = Streitwert
3104 TG = Streitwert + Mehrwert
3101 VG = Mehrwert und Abgleich § 15
1003 EG = Streitwert
1000 EG = Mehrwert und Abgleich § 15
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Jappi
Forenfachkraft
Beiträge: 197
Registriert: 12.02.2009, 00:21
Software: RA-Micro

#3

16.10.2012, 11:29

Vielen vielen lieben Dank :D
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14409
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

16.10.2012, 11:47

Wenn Du den Mehrwert auch über VKH abrechnen willst, muß es allerdings einen Erstreckungsbeschluß geben.
Antworten