Gegenstandswert bei Restrukturierung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dee
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#1

10.10.2012, 16:41

Hallo zusammen,

ich wälze schon seit ein paar Tagen Bücher und Internet durch...

Ich soll eine RVG-Rechnung über eine Restrukturierungstätigkeit (Großkonzern) erstellen. Leider habe ich keine Ahnung wie sich der Gegenstandswert berechnet.

Kann mir hier bitte jemand einen Denkanstoß geben? Nehme ich das Stammkapital als Gegenstandswert? Bzw. die einzelnen Kapitale? Würde mir auf den ersten Blick sinnig erscheinen, aber auf den zweiten bin ich mir nicht mehr so sicher.

LG
Dee
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LuzZi
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#2

11.10.2012, 09:19

Du hast doch den Auffangsstreitwert, wenn du partout gar nichts anderes findest. Der ist doch von 4.000,-- € bis 500.000,-- €, da haste doch die Möglichkeit, den entsprechenden Wert dir rauszusuchen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Dee
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#3

22.10.2012, 17:39

Hallo LuzZi,

vielen Dank für die Antwort. Mittlerweile habe ich mich mit meinem Chef zusammengesetzt und wir haben zusammen unsere Aktenberge und den Schönfelder gewälzt.

Gegenstandswert von 500.000,-- € ist definitiv zu wenig. Soviel wollen wir als Honorar erhalten. Normalerweise nehmen wir Stundensätze... keine Ahnung warum wir auf einmal "umschwenken"...

LG
Dee
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