Gegenstandswert (Schulaufgabe Azubine)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marike
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#1

20.09.2012, 10:13

Hallo zusammen,

unsere Azubine hat in der Schule folgende Aufgabe bekommen:

[i]"RA Wehler reicht für seinen Mandanten Hansen Klage wegen eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 7.900,00 € ein. Die Erörterung in der Güteverhandlung ergibt, dass der Schaden nur 6.500,00 € beträgt. Nach Beratung mit RA Wehler ermäßigt Herr Hansen in der Güteverhandlung, die im Übrigen erfolglos verläuft, den Klageantrag um 1.400,00 €. Nach streitiger Verhandlung und Beweisaufnahme im anschließenden Termin ergeht ein klagabweisendes Urteil."[/i]

Die Lösung des Lehrers lautet wie folgt:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV nach 7.900,00 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV nach 6.500,00 €

Ich hätte beide Gebühren nach einem Wert von 7.900,00 € abgerechnet. Wie kommt der Lehrer auf einen Wert für die Terminsgebühr in Höhe von 6.500,00 €? Der Klageantrag wurde doch erst im Termin ermäßigt und nicht vor dem Termin?


Danke für eure Hilfe!!!
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#2

20.09.2012, 10:36

Ich bin auch deiner Meinung. Habe auch vorsorglich nochmals im Enders nachgelesen. Da ist genau das Beispiel drin, dass nach der Erörterung im Termin die Klage teilweise zurückgenommen wird. Der SW hätte sich nur ermäßigt, wenn bereits vor dem Termin die Klage teilweise zurückgenommen worden wäre.

Wie der Lehrer letztlich darauf kommt, weiß ich natürlich nicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#3

20.09.2012, 10:37

Nachdem die "Klagerücknahme" i.H.v. 1.400,00 Euro nach Erörterung erfolgte, sehe ich es genauso, daß die TG aus 7.900,00 Euro zu berechnen ist.
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#4

20.09.2012, 10:38

Lehrer sind auch nicht unfehlbar ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

20.09.2012, 10:50

Danke für die Rückmeldungen! :-)

Seine Lösung kann auchs nichts mit der Rücknahme in der Güteverhandlung zu tun haben, oder?

:thx
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#6

20.09.2012, 10:54

Auch für eine Güteverhandlung fällt eine TG an.
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#7

20.09.2012, 11:10

Das stimmt :wink:

Ich habe mich nur gefragt, ob es vielleicht für den Streitwert eine Rolle spielt, wenn der streitigen Verhandlung eine Güteverhandlung vorausgegangen ist :-)
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