Schlichtungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kathi_85
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#1

03.09.2012, 14:15

Hallo,

es geht um ein Schlichtungsverfahren zwischen Nachbarn. Wir haben hier Rechtsschutz. Allerdings liegt uns hier nur ein Termin zur Schlichtung vor, ansonsten keine Unterlagen. Kann mir jemand sagen, wie ich das Schlichtungsverfahren abrechne und welchen Streitwert ich hier in Ansatz bringen kann. Gibt es hier einen Auffangwert?

LG Kathi
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Pepples
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#2

03.09.2012, 14:17

Closed wegen Doppelpost mit Schlichtungsverfahren
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