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3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 01.09.2012, 21:10
von Taaari
Huhu,

ich bin neu hier ^^ sollte das Thema hier falsch sein bitte ich es zu verschieben.

Ich habe eine Akte auf dem Tisch mit folgendem Problem bzw. ich bin mir nicht so sicher...
Also es geht um eine Betreibungssache.

Zunächst haben wir den Schuldner angemahnt. Der hat darauf nicht gezahlt, also haben wir einen MB gegen ihn beantragt gegen den der Schuldner Widerspruch eingelegt hat.

Daraufhin gings eben ins gerichtliche Verfahren. Hierbei ist auch eine Terminsgebühr entstanden.

Wir haben dann unsere Anwaltskosten in einem KFB festsetzen lassen und haben und haben aus diesem KFB auch vollstreckt. Leider ohne Ergebnis. Der Schuldner hat beim GVZ dann die EV abgegeben.

Jetzt soll der Titel an unseren Mandanten geschickt und unsere Kosten bei ihm abgerechnet werden.

Welche Gebühren werden nun abgerechnet? Ich hatte die Rechnung bereits im Entwurf erstellt, aber die war laut meiner Kollegin u. a. deswegen falsche weil ich 2 GK vergessen hatte, auf die Gebühren hatte sie nicht mehr geachtet. Nun soll ich einen neuen Rechnungsentwurf erstellen... Und ich meinte sie hätte gesagt, dass die Gebühr für den MB (wg. ZV Gebühr?) aufgehoben wird?

Diese Gebühren würde ich jetzt nehmen:

1,3 Geschäftsgebühr 2300 + Auslagen + MwST.

1,0 Verfahrensgebühr 3305 - 0,65 Anrechnung + Auslagen + MwST (weglassen)?

1,3 Verfahrensgebühr 3100
-0,5 Anrechnung
1,2 Termisngebühr 3104 + Auslagen + MwSt

0,3 Verfahrengebühr (für ZV) 3309 + Auslagen + MwSt

0,3 Verfahrengebühr (für EV) 3309 + Auslagen + MwSt

+ alle entstandenen GK und GVZ-Kosten.

Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden, da ich die Akte am Montag vom Tisch haben muss...

LG

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 11:54
von -lehmy-girl-
hallo, :wink2

erstmal herzlich willkommen im forum.

also ich hab noch nie gehört, dass sich die MB-gebühr durch die ZV-gebühr aufhebt. die haben doch miteinander gar nichts zu tun.
daher finde ich deinen entwurf richtig. ich lass mich aber auch gern von erfahrenen kollegen/innen belehren.

liebe grüße
-lehmy-girl-

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 12:06
von Taaari
Hey,

schonmal danke für deine Antwort^^ Ich weiß auch net wieso die MB Gebühr weggelassen werden sollte :?: Aber vllt. hängt das ja an dem Verfahrensablauf?

LG

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 12:11
von -lehmy-girl-
hat das wohl deine kollegin so gesagt? ich hab's so verstanden, dass sie nur wegen den gerichtskosten was gesagt hat.

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 16:26
von Taaari
Hey,

ja hatte sie. Ich hatte schon vorher gefragt bevor ich die Rechnung erstellt hatte und hatte sie auch kurz wegen den Gebühren gefragt. Da meinte sie als ich die MB Gebühr erwähnt hab, dass die wegfällt...

Das mit den GK war im nachhinhein nach den Gebühren hat sie gar nicht mehr geguckt... und ich habe mich nicht mehr getraut zu fragen....

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 18:01
von -lehmy-girl-
vielleicht hat sie wegfallen mit anrechnen verwechselt. mein chef kennt das wort anrechnen nämlich auch nicht. :wink:

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 18:21
von Taaari
Hey,

hm das könnte auch sein... Weil ich finde einfach keinen Grund weswegen die Gebühr net entstehen sollte. Blöderweise liegt mein RVG noch an der Arbeit. Aber beim googlen konnte ich auch nichts dazu finden.

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 18:38
von Soenny
-lehmy-girl- hat geschrieben:vielleicht hat sie wegfallen mit anrechnen verwechselt. mein chef kennt das wort anrechnen nämlich auch nicht. :wink:
Hat sie sicher nicht, weil die Kollegin hat Recht ;)

Die 3305 für den MB geht voll in der nachfolgenden VG auf, lediglich die Auslagen bleiben bestehen.

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 19:40
von Taaari
Hey,

dankeschön du hast mir das Wochenende gerettet :knutsch Kann man das auch nachlesen?

Außer die 3305 kann ich dann ja alle vorgenannten Gebühre und Auslagen dem Mdt. in Rechnung stellen?

Re: 3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

Verfasst: 02.09.2012, 19:46
von Soenny
Kannst du nachlesen und da findest du sicher noch mehr, was vielleicht noch unklar ist ;)