3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Taaari
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#11

02.09.2012, 23:21

:thx

Wäre dann diese Rechnung nun richtig?

1,3 2300 + Auslagen + Mehrwertsteuer

1,3 3100 - 0,65 Anrechnung von 2300
1,2 3104 + Auslagen + Mehrwertsteuer

Oder werden in so einem Fall gar keine Anrechnungen vorgenommen?

Die 3309er Gebühren lasse ich jetzt mal weg.
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Pepples
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#12

03.09.2012, 07:54

Hast Du mal in das Skript geschaut schon?

Die GG rechnet sich hälftig auf die VG für das Mahnverfahren an. Die VG für das Mahnverfahren rechnet sich voll auf die VG des Zivilverfahrens an. Einfach weglassen kannst Du sie deswegen nicht. :wink:
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gkutes

#13

03.09.2012, 09:09

du könntest es weglassen (weil 3305 voll auf 3100 angerechnet wird) solltest es aber nicht tun, weil a) die logische Abfolge und der Rechenweg verloren geht und b) dann meistens auch die Postpauschale des MB unter den Tisch fällt.

also

1,3 GG 2300
pte

1,0 MB 3305
-0,65 GG
pte

1,3 VG 3100
-1,0 MB 3305
pte

Anrechnungen werden immer vorgenommen, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt
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#14

03.09.2012, 12:41

danke JSanny

aber ich muss doch trotzdem die kompletten gebühren angeben, auch wenn sich's aufhebt, oder? weil sonst wär ja die AP nicht gerechtfertigt.
Taaari
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#15

03.09.2012, 12:42

Taaari hat geschrieben:
Diese Gebühren würde ich jetzt nehmen:

1,3 Geschäftsgebühr 2300 + Auslagen + MwST.

1,0 Verfahrensgebühr 3305 - 0,65 Anrechnung + Auslagen + MwST (weglassen)?

1,3 Verfahrensgebühr 3100
-0,5 Anrechnung
1,2 Termisngebühr 3104 + Auslagen + MwSt

0,3 Verfahrengebühr (für ZV) 3309 + Auslagen + MwSt

0,3 Verfahrengebühr (für EV) 3309 + Auslagen + MwSt

+ alle entstandenen GK und GVZ-Kosten.
Also war die Rechnung hier ja nicht ganz verkehrt. Nur anstatt der 0,5 Anrechnung bei der 3100 nehme ich die 1,0.

LG
Taaari
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#17

03.09.2012, 12:49

Danke euch nochmal :knutsch . Dann werde ich die so abrechnen :thx

So finde ich macht die Rechnung auch endlich Sinn ^^ Und ich habe was dazu gelernt.
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