3305 durch 3309 VV RVG aufgehoben????
Verfasst: 01.09.2012, 21:10
Huhu,
ich bin neu hier ^^ sollte das Thema hier falsch sein bitte ich es zu verschieben.
Ich habe eine Akte auf dem Tisch mit folgendem Problem bzw. ich bin mir nicht so sicher...
Also es geht um eine Betreibungssache.
Zunächst haben wir den Schuldner angemahnt. Der hat darauf nicht gezahlt, also haben wir einen MB gegen ihn beantragt gegen den der Schuldner Widerspruch eingelegt hat.
Daraufhin gings eben ins gerichtliche Verfahren. Hierbei ist auch eine Terminsgebühr entstanden.
Wir haben dann unsere Anwaltskosten in einem KFB festsetzen lassen und haben und haben aus diesem KFB auch vollstreckt. Leider ohne Ergebnis. Der Schuldner hat beim GVZ dann die EV abgegeben.
Jetzt soll der Titel an unseren Mandanten geschickt und unsere Kosten bei ihm abgerechnet werden.
Welche Gebühren werden nun abgerechnet? Ich hatte die Rechnung bereits im Entwurf erstellt, aber die war laut meiner Kollegin u. a. deswegen falsche weil ich 2 GK vergessen hatte, auf die Gebühren hatte sie nicht mehr geachtet. Nun soll ich einen neuen Rechnungsentwurf erstellen... Und ich meinte sie hätte gesagt, dass die Gebühr für den MB (wg. ZV Gebühr?) aufgehoben wird?
Diese Gebühren würde ich jetzt nehmen:
1,3 Geschäftsgebühr 2300 + Auslagen + MwST.
1,0 Verfahrensgebühr 3305 - 0,65 Anrechnung + Auslagen + MwST (weglassen)?
1,3 Verfahrensgebühr 3100
-0,5 Anrechnung
1,2 Termisngebühr 3104 + Auslagen + MwSt
0,3 Verfahrengebühr (für ZV) 3309 + Auslagen + MwSt
0,3 Verfahrengebühr (für EV) 3309 + Auslagen + MwSt
+ alle entstandenen GK und GVZ-Kosten.
Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden, da ich die Akte am Montag vom Tisch haben muss...
LG
ich bin neu hier ^^ sollte das Thema hier falsch sein bitte ich es zu verschieben.
Ich habe eine Akte auf dem Tisch mit folgendem Problem bzw. ich bin mir nicht so sicher...
Also es geht um eine Betreibungssache.
Zunächst haben wir den Schuldner angemahnt. Der hat darauf nicht gezahlt, also haben wir einen MB gegen ihn beantragt gegen den der Schuldner Widerspruch eingelegt hat.
Daraufhin gings eben ins gerichtliche Verfahren. Hierbei ist auch eine Terminsgebühr entstanden.
Wir haben dann unsere Anwaltskosten in einem KFB festsetzen lassen und haben und haben aus diesem KFB auch vollstreckt. Leider ohne Ergebnis. Der Schuldner hat beim GVZ dann die EV abgegeben.
Jetzt soll der Titel an unseren Mandanten geschickt und unsere Kosten bei ihm abgerechnet werden.
Welche Gebühren werden nun abgerechnet? Ich hatte die Rechnung bereits im Entwurf erstellt, aber die war laut meiner Kollegin u. a. deswegen falsche weil ich 2 GK vergessen hatte, auf die Gebühren hatte sie nicht mehr geachtet. Nun soll ich einen neuen Rechnungsentwurf erstellen... Und ich meinte sie hätte gesagt, dass die Gebühr für den MB (wg. ZV Gebühr?) aufgehoben wird?
Diese Gebühren würde ich jetzt nehmen:
1,3 Geschäftsgebühr 2300 + Auslagen + MwST.
1,0 Verfahrensgebühr 3305 - 0,65 Anrechnung + Auslagen + MwST (weglassen)?
1,3 Verfahrensgebühr 3100
-0,5 Anrechnung
1,2 Termisngebühr 3104 + Auslagen + MwSt
0,3 Verfahrengebühr (für ZV) 3309 + Auslagen + MwSt
0,3 Verfahrengebühr (für EV) 3309 + Auslagen + MwSt
+ alle entstandenen GK und GVZ-Kosten.
Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden, da ich die Akte am Montag vom Tisch haben muss...
LG