Hallo Ihr Lieben,
die Gegenseite hat gegen einen Beschluss des Gerichts Beschwerde eingelegt. In dem Beschluss steht, dass infolge eines Insolvenzverfahrens der Rechtsstreit ausgesetzt wird. Wir haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Beschwerde bekommen. Meine Frage ist nun: Müssen wir Stellung nehmen, um Abrechnung erteilen zu können für das Beschwerdeverfahren? In welchem Umfang muss Stellung genommen werden und wenn abgerechnet werden kann, was genau dann?
Es gibt da gewisse Regelungen...so habe ich das jedenfalls noch im Kopf, aber leider finde ich diese nicht
Ich danke euch und schon mal ein schönes Wochenende
Gebühren Beschwerdeverfahren
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Kann mir denn keiner helfen???