Verbindung 2 Verfahren, unterschiedliche Parteien
Verfasst: 24.08.2012, 07:19
Hallo,
folgendes Problem habe ich:
Wir vertreten die KLäger in 2 anhängigen Gerichtsverfahren in I. Instanz gegen unterschiedliche Beklagte. In beiden Verfahren haben wir die I. Instanz verloren, KLage abgewiesen. Wir legen in beiden Verfahren Berufung ein.
So jetzt mein Problem, es wurde zur mündlichen Verhandlung in beiden Verfahren terminiert. Bei der mündlichen Verhandlung wurden die 2 Verfahren durch Beschluss miteinander verbunden (6 S 61/12 + 6 S 62/12). Zu jedem Verfahren wurde aber ein unterschiedlicher Vergleich geschlossen mit unterschiedlichen Streitwerten, da es ja nicht die gleichen Gegner sind. Verfahren 6 S 61/12 ein SW bis EUR 900,00 und Verfahren 6 S 62/12 bis EUR 1.200,00.
Ich soll jetzt KFA für beide Instanzen machen. Erste Instanz ist klar. Aber wie wird es mit der zweiten Instanz gemacht. Die Streitwerte zusammenrechnen oder einzelnt?
Habe zunächst jedes Verfahren einzelnt behandelt, also
1,6 VG
1,2 TG
für jedes Verfahren. Ist das richtig? Oder muss die TG geteilt werden?
Für andere Vorschläge bin ich offen....DAnke
folgendes Problem habe ich:
Wir vertreten die KLäger in 2 anhängigen Gerichtsverfahren in I. Instanz gegen unterschiedliche Beklagte. In beiden Verfahren haben wir die I. Instanz verloren, KLage abgewiesen. Wir legen in beiden Verfahren Berufung ein.
So jetzt mein Problem, es wurde zur mündlichen Verhandlung in beiden Verfahren terminiert. Bei der mündlichen Verhandlung wurden die 2 Verfahren durch Beschluss miteinander verbunden (6 S 61/12 + 6 S 62/12). Zu jedem Verfahren wurde aber ein unterschiedlicher Vergleich geschlossen mit unterschiedlichen Streitwerten, da es ja nicht die gleichen Gegner sind. Verfahren 6 S 61/12 ein SW bis EUR 900,00 und Verfahren 6 S 62/12 bis EUR 1.200,00.
Ich soll jetzt KFA für beide Instanzen machen. Erste Instanz ist klar. Aber wie wird es mit der zweiten Instanz gemacht. Die Streitwerte zusammenrechnen oder einzelnt?
Habe zunächst jedes Verfahren einzelnt behandelt, also
1,6 VG
1,2 TG
für jedes Verfahren. Ist das richtig? Oder muss die TG geteilt werden?
Für andere Vorschläge bin ich offen....DAnke