Seite 1 von 1

Terminsgebühr bei 2 Terminen im Sozialrecht

Verfasst: 01.08.2012, 10:09
von Daisy
Hallo. Chef hat vor dem Sozialgericht zwei Gerichtstermine in einer Sache wahrgenommen. Bei einem Termin würde ich die Mittelgebühr von 200,-- nehmen. Bei zwei kann ich sicherlich höher gehen, aber wie viel? Der Rahmen ist bis 380,--. Wie hoch würdet ihr gehen. Es war eine durchschnittliche Sache.

Re: Terminsgebühr bei 2 Terminen im Sozialrecht

Verfasst: 01.08.2012, 11:17
von lisa19
290