Seite 1 von 1

2 Verteidiger in Hauptverhandlung (Strafsache)

Verfasst: 26.04.2007, 11:18
von Gast
Unsere Kanzlei besteht aus 3 Sozien. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Anwalt mit seiner Verteidigung. Da das Verfahren sehr kritisch war und ein anderer Anwalt aus unserer Kanzlei den Mandanten früher schonmal in anderer Sache vertreten hat, bat der Mandant darum, dass dieser Anwalt sich die Sache mal mit anschaut. Im Hauptverhandlungstermin wurde der Mandant dann von beiden Anwälten (beide aus unserer Sozietät) vertreten. Jetzt wollen die Anwälte 2 Terminsgebühren abrechnen. Geht das?

Verfasst: 26.04.2007, 11:27
von Feierabend
Haben denn dann nicht beide einen eigenen (vollen) Gebührenanspruch?

Verfasst: 26.04.2007, 11:29
von Curry
Hätte ich jetzt auch gedacht.

Verfasst: 26.04.2007, 11:29
von PeeDee
:zustimm
jeder RA kann voll Abrechnen § 6 RVG

Verfasst: 26.04.2007, 11:31
von StineP
kann mich nur anschließen

Verfasst: 26.04.2007, 11:42
von Gast
Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen!