...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Michaela1986
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#1
02.07.2012, 11:23
Hallo Ihr Lieben,
ich hatte heute morgen schon einmal eine Frage gestellt, die sich nunmehr geklärt hat.
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Eine andere Frage ist nun:
Kann ich die Beschwerdegebühr 3305 gegenüber den Mandanten abrechnen, wenn ich Beschwerde gegen Kfb eingelegt habe und diese dann auch zurückgenommen habe?
Vielen Dank
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13
- NORTHERN DINO
![NORTHERN DINO NORTHERN DINO](./images/ranks/din_o.gif)
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...ist hier unabkömmlich !
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gkutes
#3
02.07.2012, 11:54
die 3305 entsteht mit Einlegung der Beschwerde. Einmal verdiente Gebühren fallen nicht wieder weg.
wenn ihr die beschwerde zu Unrecht eingelegt habt (was ich jetzt nicht weiß, weil ich den anderen Thread nicht kenne), würde ich mir eine Abrechnung aber doch nochmal überlegen