SW (Rückständige Mieten)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Habibi
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#1

04.06.2012, 09:37

Hallo :wink1

Ich soll eine Rechnung fertigen. Es geht sich um rückständige Mieten. Der Mietzins beträgt 450,- €.

Ich muss doch den Mietzins x 12 Monate rechnen oder? Also hätte ich einen SW von 5.400,- € ???

:thx

LG Habibi
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Liesel
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#2

04.06.2012, 09:40

Wieviel Monate Rückstand?
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#3

04.06.2012, 09:50

seit januar 2012........ also 6 Monate
Muupsi
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#4

04.06.2012, 09:50

Wenn es lediglich um rückständige Mieten ging, ist der Gegenstandswert aus der Summe der rückständigen Mieten zu berechnen.
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#5

04.06.2012, 09:52

Wenn nur der Mietrückstand gefordert wird, dann 6 x mtl. Miete.

Befindet sich der Gegner denn mit der Zahlung der Juni-Miete schon in Verzug?
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#6

04.06.2012, 09:57

lt. meinem Chef ja.

Wann muss ich denn x 12 rechnen? :oops:
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#7

04.06.2012, 09:57

Bei der Kündigung des Mietverhältnisses.
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#8

04.06.2012, 10:01

achso :oops:

Also beträgt der SW 2.700 €

Danke :oops:
rosa

#9

04.06.2012, 13:12

lt. meinem Chef ja.
kannst ja vorsichtshalber nochmal Nachfragen, mag ja sein, dass vertraglich etwas anderes geregelt ist, nach dem Gesetz wäre die Miete fällig bis zum 3. WERKtag ...
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#10

05.06.2012, 10:48

Es ist so wie Du es gesagt hat. Die Miete muss spätestens zum dritten Werktag eines Monat geleistet werden.

Danke :)
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