Abrechnung Sonderhefte (eigene Streitwerte)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mareike27
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#1

03.05.2012, 13:03

Hallo liebe Renos,

ich sitze hier gerade über der Abrechnung einer familienrechtlichen Sache.

Im Hauptverfahren war eine Auskunftsstufenklage anhängig. In Sonderheft I wurde der Unterhalt eingeklagt, in Sonderheft II der Prozesskostenvorschuss.

Wie rechne ich die Sonderhefte ab ... gesondert (wie der Name schon sagt) oder gehört das zum Hauptverfahren (wie Verbund) dazu? Die Sonderhefte haben eigene Streitwerte ...

Ich mag familienrechtliche Abrechnungen net ... :motz

Danke für Eure Hilfe ...
Ninine
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#2

03.05.2012, 13:30

:wink1 aus Frankfurt,

ich gehe mal davon aus, daß die Stufenklage über Zugewinn/Güterrecht geht und nicht über Unterhalt: Dann gibt's m. E. gesonderte Gebühren für das Verfahrenskostenverfahren (Prozeßkostenvorschuß) und für das Unterhaltsverfahren (sicherlich Trennungsunterhalt?!) sowie für die Stufenklage bzgl. des Güterrechts.

Hoffe, das hilft und ich gehe von den richtigen Gegebenheiten aus?

Beste Grüße
ninine
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#3

03.05.2012, 13:34

@ninine:

Vielen Dank, aber es ging bei der Auskunftsklage tatsächlich um Unterhalt ... keine Scheidung, sondern Kindesunterhalt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass ich das trotzdem getrennt abrechnen darf. ... Weiss vielleicht noch jemand weiter?!? :?
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Adora Belle
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#4

03.05.2012, 13:38

Sind denn nun die Gegenstände von Hauptsache und SH 1 verschiedene? Und gab es ein Scheidungsverfahren, von dem diese 3 Sachen abgetrennt wurden?
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#5

03.05.2012, 13:41

Nein, es ging nie um eine Scheidung. Es geht um Unterhalt. Wir vertreten den studierenden Sohn des Antragsgegners. Die Auskunftsstufenklage galt der Berechnung des Unterhalts, in Sonderheft I wurde sodann der Unterhalt eingeklagt, in Sonderheft II der Prozesskostenvorschuss. Abgetrennt wurde nie etwas.
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#6

03.05.2012, 14:09

Also gibt es nur eine Hauptsache und das SH2.
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#7

04.05.2012, 09:00

Hauptsache (Stufenklage)
SH I (Unterhalt)
SH II (Prozesskostenvorschuss)

Das sind die Verfahren, die es gibt.
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#8

04.05.2012, 09:03

Hauptsache (Stufenklage) und SH I (Unterhalt) ist eine Angelegenheit. Dürfte doch vom Gericht auch nur ein AZ vergeben worden sein.
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#9

04.05.2012, 10:49

Es gibt auch nur ein Aktenzeichen, an das das "SH I" und "SH II" drangehangen ist. Also alles eine Angelegenheit, weil es nur ein Aktenzeichen gibt. Dann rechne ich die GW einfach zusammen und berechne die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert ... richtig?1
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#10

04.05.2012, 10:55

Die Stufenklage hat doch den Unterhalt zum Gegenstand, mit 1. Stufe Auskunft und 2. Stufe Zahlung. Was soll denn dann nochmal Unterhalt sein?

Das SH 2 ist eine eigene Angelegenheit.
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