Kosten Urheberrecht
Verfasst: 23.04.2012, 13:38
hallihallo,
ich habe eine abrechnungsfrage zu einer urheberrechtsverletzung. unsere mandantin ist die geschädigte. der gegner hat sich nicht gerührt auf unser schreiben hin. nun möchte die mandantin die sache auf sich beruhen lassen. mein chef hatte einen gegenstandswert von 15.000,00 im schreiben angesetzt. nun meine frage: wonach rechne ich gegenüber der mandantin denn ab? einfaches schreiben nach 2302 rvg oder § 4 rvg
vielen lieben dank
ich habe eine abrechnungsfrage zu einer urheberrechtsverletzung. unsere mandantin ist die geschädigte. der gegner hat sich nicht gerührt auf unser schreiben hin. nun möchte die mandantin die sache auf sich beruhen lassen. mein chef hatte einen gegenstandswert von 15.000,00 im schreiben angesetzt. nun meine frage: wonach rechne ich gegenüber der mandantin denn ab? einfaches schreiben nach 2302 rvg oder § 4 rvg
vielen lieben dank